Sehr << Antragsteller:in >>
mit Ihrer Nachricht vom 16. November 2022 begehren Sie Auskünfte zur Wohnraumförderung des Landes, konkret zur Entscheidungspraxis der Bewilligungsstelle im Zusammenhang mit Förderanträgen im Kalender- bzw. Haushaltsjahr 2022.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen verantwortet das Förderprogramm Wohnungsbau BW, im dem die Angebote der Wohnraumförderung des Landes geregelt sind. Im Kalenderjahr 2022 galt zunächst noch das Programm Wohnungsbau BW 2020/2021, das ab 1. Juni 2022 durch die Nachfolgeregelungen, gefasst im Programm Wohnungsbau BW 2022, ersetzt wurde.
Die Programmatik umfasst die Förderansätze in den Bereichen der sozialen Mietwohnraumförderung, der sozialen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums, der Modernisierung im Mietwohnungsbestand, dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen und der Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Ihre Fragen im Hinblick auf Anträge zur Wohnraumförderung richten sich somit auf alle genannten Förderbereiche und Förderansätze.
Die Förderverfahren schließen mit einer Entscheidung der Bewilligungsstelle; zuständig für die Erteilung der Förderzusagen ist die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Die L-Bank erhebt und speichert damit auch die Daten des Förderverfahrens.
Die von Ihnen erfragten Angaben liegen dem Ministerium daher nicht aufgrund eigener Feststellungen vor; vielmehr werden Angaben aus den Förderverfahren, wie die Auswertungen des Datenbestandes und die Übermittlung der Auswertungsergebnisse, stets bei der Förderbank als datenverarbeitender Stelle angefordert.
Für die sachgerechte Behandlung Ihres Auskunftsbegehrens haben wir die Förderbank um solche Auswertungen für das Kalenderjahr 2022 gebeten. Hierauf wurde nun eine aktuelle Bilanzierung der Bewilligungstätigkeit zum Stand 13. Dezember 2022 erzeugt.
Zu Ihren Fragestellungen können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Zu 1.:
Im untersuchten Zeitraum vom 1. Januar bis 13. Dezember 2022 hat die Förderbank insgesamt (somit in allen Förderbereichen und unter Beachtung aller Förderansätze der genannten Programme) 2.598 Bewilligungen erteilt.
Zu 2.:
Die zu 1. genannten Förderzusagen beziehen sich auf insgesamt 6.340 Wohneinheiten (bitte beachten Sie, dass es sich - wie oben ausgeführt - hierbei nicht nur um neu zu errichtende, sondern z. B. auch um zu modernisierende Wohneinheiten handelt).
Zu 3.:
Das Volumen der insgesamt vorliegenden Förderanträge überschreitet das zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumen, das zwischenzeitlich auf 427 Mio. Euro erhöht wurde.
Förderzusagen werden von der L-Bank aktuell so lange weiter ausgesprochen, bis die verbindlichen Zusagen den zur Verfügung stehenden Rahmen vollumfänglich ausschöpfen. Letzteres soll in diesem Jahr erfolgen.
Somit wurde bislang weder ein "Förderstopp" verfügt, noch wurde die Erteilung von Bewilligungen eingestellt.
Damit gibt es aktuell auch keine Antragstellenden, die aufgrund eines etwa verhängten "Förderstopps" bereits jetzt schon längere Zeit auf eine positive Verbescheidung ihres Antrags warten müssen.
Es ist allerdings absehbar, dass etliche Förderanträge zwar bewilligungsreif (entscheidungsreif) sind, in diesem Jahr jedoch keine Förderzusage mehr werden erhalten können.
Diese Anträge können erst auf der Basis eines für das Jahr 2023 vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Bewilligungsvolumens positiv beschieden werden.
Um welche Anzahl an Anträgen es sich hierbei handelt, kann genau erst nach Ablauf des Jahres 2022 bestimmt werden.
Der Bewilligungsstelle liegen aktuell jedenfalls 181 Förderanträge vor, die dort als "bewilligungsreif" eingestuft werden. Ein erheblicher Teil hiervon soll noch in diesem Jahr positiv beschieden werden; der andere Teil der Antragstellenden könnte, wie ausgeführt, erst im folgenden Kalender- bzw. Haushaltsjahr 2023 eine entsprechende Förderung zugesagt werden.
Der Förderbank werden zugleich selbstverständlich durch die Wohnraumförderstellen des Landes auch weiterhin Förderanträge zur Entscheidung vorgelegt, die allerdings bereits aufgrund ihrer "normalen", weil durchschnittlichen, Bearbeitungszeit nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden können.
Zu 4.:
Die Anzahl der damit angestrebten Wohneinheiten können wir derzeit nicht mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen