Umfangreiche Filmaufnahmen während der pädag. Halbwoche 06/2016 der Referendare für BK beim Frisbee-Spielen
Beim Frisbee-Spielen der neuen Referendare für Lehramt an BKs NRW während der päd. Halbwoche in Bad Honnef im Juni 2016, das durch die beiden Referendare die im Kernseminar des Herrn Sc. waren organisiert wurde, Herr Ma. und Fl. (Namen und Nachnamen sollen nicht veröffentlicht werden), hatte Herr Mi., der Leiter des Bereichs BK, umfangreiche Filmaufnahmen während der verschiedenen Spiele der Referendare angefertigt. Dies erfolgte jedenfalls ohne die Referendare vorher um ihr Einverständnis zu fragen, auch wurde der Verwendungszweck nicht bekannt gegeben und es wurde letztlich auch den Referendaren, die auf den Filmaufnahmen abgebildet sind, nicht zur Verfügung gestellt. Davon ist auch die Anfragerin betroffen.
Ein Zweck erschließt sich daher nicht, jedenfalls kann der Zweck - was sich aubigen Vortrag ergibt - nicht ein mit allen Beteiligten Teilen der gemeinsamen fröhlichen Stunden sein. Man kann daher begründet vermuten, dass diese umfangreichen Filmaufnahmen intern im ZfsL mit den an der Ausb. beteiligten Personen ausgewertet, analysiert etc. wurden, um weitere, "geheim bleibende" Erkenntnisse über die neuen Referendare zu gewinnen und sie auch mglw. aufgrund ihrer körperlichen Fittness zu bewerten, ggf. dahingehend, ob sie einer Verbeamtung zugeführt werden können oder lieber nicht sollten, oder ggf. einfach auch "persönliche Geschmacksfragen ggü. Refs. betreffend", eben auch ohne irgendwas transparent zu machen.
Ich frage daher an, zu welchen Zwecken diese Aufnahmen erfolgt sind und welche Auswertungen damit vorgenommen worden sind. Ich fordere Sie auch auf, diese aus (unbekanntem) dienstl. Anlass erfolgten Aufnahmen für Übetprüfungszwecke nicht zu löschen und erinnere auch in diesem Zusammenhang an die Aufbewahrungsfristen.
Ich bitte kurzfristig um ausführliche Stellungnahme. Sollte diese nicht kurzfristig oder nur mit einem sog. "Zweizeiler" abgetan werden, der in keinem Verhältnis stehen würde zu dem nicht erlaubten umfangreichen zeitintensiven Aufnahmen, werde ich die Sache nicht nur den Datenschutzbehörden in NRW zuleiten, sondern auch auf Bundesebene. Sonstige Schritte bleiben vorbehalten.
Danke.
Kathrin << Antragsteller:in >>
P.S. Diese Anfrage ist öffentlich einsehbar.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Mai 2018
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3. Juli 2018
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