Umfassende gesetzliche Verpflichtung für öffentliche Stellen nach dem HinSchG

Anfrage an: Amtsgericht Flensburg

Ab dem 2. Juli 2023, einen Monat nach der Verkündung des Hinweisgeberschutzgesetzes, sind die Hinweisgeberschutzpflichten für den öffentlichen Dienst auch ausdrücklich gesetzlich normiert. Bitte übersenden Sie mir die Kontaktdaten der Stelle.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 0 Follower:innen
Robert Schleebaum
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ab dem 2. Juli 2023, einen Monat nach…
An Amtsgericht Flensburg Details
Von
Robert Schleebaum
Betreff
Umfassende gesetzliche Verpflichtung für öffentliche Stellen nach dem HinSchG [#289941]
Datum
10. Oktober 2023 19:14
An
Amtsgericht Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ab dem 2. Juli 2023, einen Monat nach der Verkündung des Hinweisgeberschutzgesetzes, sind die Hinweisgeberschutzpflichten für den öffentlichen Dienst auch ausdrücklich gesetzlich normiert. Bitte übersenden Sie mir die Kontaktdaten der Stelle.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Schleebaum Anfragenr: 289941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289941/ Postanschrift Robert Schleebaum << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Schleebaum
Amtsgericht Flensburg
313 E -Sd.Bd. 1 - 7 - Sehr geehrter Herr Schleebaum, auf Ihre nachstehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass di…
Von
Amtsgericht Flensburg
Betreff
AW: [EXTERN] Umfassende gesetzliche Verpflichtung für öffentliche Stellen nach dem HinSchG [#289941]
Datum
20. Oktober 2023 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
313 E -Sd.Bd. 1 - 7 - Sehr geehrter Herr Schleebaum, auf Ihre nachstehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen hat, keine eigene externe Meldestelle einzurichten. Die gemäß § 19 HinSchG vorgeschriebene externe Meldestelle des Bundes besteht beim Bundesamt für Justiz (postalisch : Bundesamt für Justiz Externe Meldestelle des Bundes, 53094 Bonn; Telefon: +49 228 99 410-6644). Online erfahren Sie hier mehr: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html . Mit freundlichen Grüßen

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Robert Schleebaum
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde gerne erfahren, auf welchen Beschluss der Landesregierung Schle…
An Amtsgericht Flensburg Details
Von
Robert Schleebaum
Betreff
AW: [EXTERN] Umfassende gesetzliche Verpflichtung für öffentliche Stellen nach dem HinSchG [#289941]
Datum
28. Oktober 2023 22:45
An
Amtsgericht Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde gerne erfahren, auf welchen Beschluss der Landesregierung Schleswig-Holstein sie verweisen, bitte mit direktem Link auf den Beschluss zur Einsicht. Dieser von Ihnen erwähnte Beschluss scheint für andere Gerichte in Schleswig-Holstein nicht zu existieren, wie zum Beispiel bei dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein oder Landesjugendamt Schleswig-Holstein, Jugendamt Kreis Schleswig-Flensburg – Fachbereich Jugend und Familie und der Polizeidirektion Flensburg nicht bekannt zu sein. Ich bitte Sie um uneingeschränkte zügige Kooperation ihrerseits und der Benennung einer Stelle, an die ich mich mit meinem Anliegen wenden kann. Mit freundlichen Grüßen Robert Schleebaum Anfragenr: 289941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289941/ Postanschrift Robert Schleebaum << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>