Umfrage NDR Image Trend 2019

Anfrage an: NDR

Im Zeitraum vom 04.09. - 09.11.2019 haben Sie über das Institut GIM eine Umfrage in Auftrag gegeben.

Frage: Wie hoch waren die Kosten für diese Umfrage?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An NDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umfrage NDR Image Trend 2019 [#179819]
Datum
9. Februar 2020 16:47
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Im Zeitraum vom 04.09. - 09.11.2019 haben Sie über das Institut GIM eine Umfrage in Auftrag gegeben. Frage: Wie hoch waren die Kosten für diese Umfrage?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179819 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Von
NDR
Via
Briefpost
Betreff
hd
Datum
24. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umfrage NDR Image Trend 2019“ [#179819] [#179819]
Datum
28. Februar 2020 11:48
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/179819 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Transparenz nicht gegeben ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 179819.pdf - 2020-02-24_1-flatbed-001.jpg - 2020-02-24_1-flatbed.jpg Anfragenr: 179819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179819

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/667/2020) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 28.2.2020 ist bei uns eingega…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/667/2020)
Datum
4. März 2020 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 28.2.2020 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen G5/667/2020 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Sie teilen mit, Sie hätten sich am 9.2.2020 an den Norddeutschen Rundfunk (NDR) gewandt und unter Berufung auf das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) Auskunft beantragt, welche Kosten für eine Umfrage entstanden seien, die im Zeitraum vom 4.9. bis 9.11.2019 über das Institut GIM im Auftrag des NDR durchgeführt wurde. Hierzu haben Sie zwar eine Antwort erhalten, die die eigentliche Frage aber nicht beantwortet. Leider kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. Nach § 13 Abs. 2 HmbTG überwacht der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Einhaltung der Vorschriften des HmbTG. Da es sich bei dem NDR um eine Mehrländerbehörde handelt, bestehen hinsichtlich der Anwendung des HmbTG auf den NDR trotz seines Sitzes in Hamburg jedoch verfassungsrechtliche Bedenken. Zwar verfolgte der Hamburgische Gesetzgeber bei Erlass des HmbTG eindeutig das Ziel, den NDR vom HmbTG zu erfassen (vgl. Bü-Drs. 20/4466, S. 14). Anders ließe sich auch der insofern geschaffene Ausnahmetatbestand des § 5 Nr. 6 HmbTG wohl nicht erklären. Die Gesetzgebungskompetenz des Hamburgischen Gesetzgebers für eine informationsfreiheitsrechtliche Regelung ist jedoch zweifelhaft, da dieser lediglich Regelungen für sein Landesgebiet treffen darf, der NDR seine Aufgabe jedoch nicht allein für die Freie und Hansestadt Hamburg, sondern auch für benachbarte Bundesländer wahrnimmt. Für eine Anwendung des HmbTG auf den NDR bedürfte es daher also einer Regelung in einem Staatsvertrag. Hierzu befinden wir uns seit Jahren im Diskurs mit dem NDR und seinen Trägerländern (vgl. https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2016-2017.pdf, https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2014-2015_01.pdf, https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2012-2013_01.pdf), konnten jedoch bis dato nicht die Aufnahme einer entsprechenden Regelung im NDR-Staatsvertrag erreichen. Ihre Eingabe werde ich daher schließen. Mit freundlichen Grüßen