Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen

In Ihrem Auftrag wurde die Umfrage
TK-Meinungspuls Pflege
So steht Deutschland zur Pflege
durchgeführt.

https://www.tk.de/tk/themen/pflege/meinungspuls-pflege/987704

"Die Umfrage erfolgte durch computergestützte Telefoninterviews (Computer-Aided Telephone Interviewing oder CATI-Methode) anhand eines strukturierten Fragebogens im Zeitraum zwischen dem 3. und 17. April 2018."

Ich bitte im Rahmen dieser Einfachen Anfrage um die Zusendung dieses strukturierten Fragebogens.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2018
  • Frist
    16. Oktober 2018
  • 26 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrem Auftrag…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen [#33451]
Datum
12. September 2018 20:05
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrem Auftrag wurde die Umfrage TK-Meinungspuls Pflege So steht Deutschland zur Pflege durchgeführt. https://www.tk.de/tk/themen/pflege/meinungspuls-pflege/987704 "Die Umfrage erfolgte durch computergestützte Telefoninterviews (Computer-Aided Telephone Interviewing oder CATI-Methode) anhand eines strukturierten Fragebogens im Zeitraum zwischen dem 3. und 17. April 2018." Ich bitte im Rahmen dieser Einfachen Anfrage um die Zusendung dieses strukturierten Fragebogens.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
12. September 2018 20:05
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf [www.tk.de](http://www.tk.de/) finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu vielen Themen. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Klicken Sie einfach [hier](https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108). Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an die TK [#33451] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umfrage TK-…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an die TK [#33451]
Datum
17. Oktober 2018 17:51
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen“ vom 12.09.2018 (#33451) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
17. Oktober 2018 17:52
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Auf [www.tk.de](http://www.tk.de/) finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu vielen Themen. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Klicken Sie einfach [hier](https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108). Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen“ [#33451] [#33451]
Datum
18. Oktober 2018 09:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33451 Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der TK in diesem Portal gehe ich davon aus, dass die TK ohne Ihr Tätigwerden nicht inhaltlich antwortet. Die NICHT-Einhaltung der gesetzlichen Antwortfrist von 4 Wochen sehe ich leider als Bestätigung meiner Meinung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/003 II#0289 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen« [#33451] # 15-721/003 II#0289
Datum
22. November 2018 11:16
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/003 II#0289 Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, füge ich als Anlage zu dieser E-Mail meine Datenschutzerklärung bei. Sollten Sie die Anlage nicht öffnen können, so lassen Sie mich dies bitte wissen, damit ich Ihnen die Datenschutzerklärung nachreichen kann. Die Datenschutzerklärung ist auch auf der Website der BfDI verfügbar unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Techniker Krankenkasse
Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen Antrag des Antragsteller/in Antragsteller/in über fragdenstaat nach de…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Anfrage - Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen
Datum
2. Mai 2019 18:19
Status
Warte auf Antwort
Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen Antrag des Antragsteller/in Antragsteller/in über fragdenstaat nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Techniker Krankenkasse Sehr geehrteAntragsteller/in Sie begehren im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der TK die Zusendung des strukturierten Fragebogens zum Thema TK-Meinungspuls Pflege. Die Anfrage erfolgte über das Portal fragdenstaat. Die Anfrage über das Portal hatte uns in der Abteilung Datenschutz seiner Zeit nicht erreicht. Für die Verzögerung hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Rückfrage bitten wir vielmals um Entschuldigung. Zielsetzung der Umfrage TK-Meinungspuls Pflege: Die Umfrage TK-Meinungspuls Pflege wurde für die TK durch das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa durchgeführt. Ziel der Umfrage war die Unterstützung und Gestaltung der Pressearbeit der TK zum Thema Pflege, das zu den zentralen Kommunikationsthemen des Unternehmens gehört. Grundsätzliches: Umfragen - und daraus entwickelte Studienbände bzw. Grafikbooklets - sind ein elementarer Bestandteil der Pressearbeit der TK. Sie hatten in der Vergangenheit einen entscheidenden Anteil an der medialen Präsenz des Unternehmens und haben dies immer noch. In die Konzeption der Umfragen sowie die Ausarbeitung der Fragebogen fließt das spezifische Fachwissen der Pressereferenten sowie der Fachabteilungen ein. In der Regel werden die Ergebnisse dieser Umfragen mit vergleichsweise großem Aufwand in speziellen Presseveranstaltungen präsentiert, die die Schwerpunkte der Pressearbeit bilden und in der Regel für große Resonanz in den Medien sorgen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Umfrage erfolgt in Form eines Studienbandes oder online auf den Presseseiten der TK (www.tk.de/presse<http://www.tk.de/pr…)e>). Die Auswahl der präsentierten Ergebnisse richtet sich nach kommunikativen Schwerpunkt aber auch nach "Prägnanz" der Ergebnisse ('Signifikanzen'). Es werden weder die vollständigen Fragebögen noch die vollständigen Tabellarischen Ergebnisse veröffentlicht, da die TK damit ihr über jahrelange Erfahrung und Fachwissen entwickeltes Handwerkszeug letztlich auch den Wettbewerbern zur Verfügung stellen würde. Durch die veröffentlichten Inhalte ergibt sich jedoch ein umfassender Eindruck über die inhaltlichen Schwerpunkte. Zumeist geht die Fragestellung aus den erarbeiteten Infografiken (im Studienband bzw. online, s.u.) hervor. Spezifische Presseanfragen zu einzelnen Fragestellungen oder weiteren (unveröffentlichten) Einzelergebnissen beantwortet die Pressestelle grundsätzlich. Ein öffentlich zugängliches (https://www.tk.de/resource/blob/2042938… ) Factsheet gibt zudem einen Überblick über die erhobenen Daten. Im Fall des Meinungspulses Pflege gibt es ebenfalls umfangreiche und öffentlich zugängliche Ergebnisse: Ein Grafik-Booklet, 7 Themenseiten auf www.tk.de/Presse<http://www.tk.de/Pr… inkl. Infografiken, eine Pressemitteilung sowie ein Factsheet. Quelle: https://www.tk.de/presse/themen/pflege/… Relevanz für die Positionierung im Wettbewerb: Im Wettbewerb gehörte die TK zu den ersten Kassen, die das Instrument 'Meinungsumfragen zu Gesundheitsthemen' strategisch in die Unternehmenskommunikation integriert hat. In den vergangenen Jahren haben Wettbewerber dieses Konzept (Umfrage, Studienband, Presseveranstaltung) übernommen, teilweise zu bereits von der TK "bespielten" Themen (Bewegung, Ernährung), teilweise auch mit identischen oder leicht abgewandelten Fragestellungen (Bsp. Notfallversorgung: TK 2018: https://www.tk.de/presse/themen/medizin… ; kkh 2019: https://www.kkh.de/presse/pressemeldung…). Die Bekanntgabe dieses Fragebogens - zumal an jemanden der anonym bleiben möchte, mithin ein Wettbewerber der TK sein könnte - ist geeignet, die wirtschaftlichen Interessen der TK zu beeinträchtigen, § 3 Nr. 6 IFG. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen sowohl untereinander als auch mit der privaten Krankenversicherung in einem starken Wettbewerb. Jede Krankenkasse hat insofern das nachvollziehbare Interesse, sich in der Öffentlichkeit für Kunden sowie potentielle Interessenten werbewirksam, attraktiv und - in der heutigen Zeit wichtiger denn je - innovativ darzustellen und wettbewerbsrelevante Informationen nicht der Öffentlichkeit - und damit dem Wettbewerb - zugänglich zu machen. Die Herausgabe eines vollständigen Fragebogens, der die Basis des zentralen Teils der Pressearbeit ausmacht, würde bedeuten, ein wichtiges "Handwerkszeug" dieser täglichen Arbeit öffentlich zu machen. Als weiteres erschwerendes Argument kommt hinzu, dass es bislang noch ungenutzte und damit unveröffentlichte Teile des Fragebogens gibt, die die TK noch für weitere Befragungen und damit einhergehend für aktive Pressearbeit beabsichtigt zu nutzen. Eine vorherige Veröffentlichung würde dem entgegenstehen. Wir bitten insofern um Verständnis, dass mit Blick auf § 3 Nr. 6 IFG eine Herausgabe des Fragebogens unterbleiben muss. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen Antrag des Antragsteller/in Antragsteller/in über fragdenstaat nach de…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Anfrage - Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen (inkl. Rechtsbehelfsbelehrung)
Datum
2. Mai 2019 18:24
Status
Warte auf Antwort
Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen Antrag des Antragsteller/in Antragsteller/in über fragdenstaat nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Techniker Krankenkasse Sehr geehrteAntragsteller/in Sie begehren im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der TK die Zusendung des strukturierten Fragebogens zum Thema TK-Meinungspuls Pflege. Die Anfrage erfolgte über das Portal fragdenstaat. Die Anfrage über das Portal hatte uns in der Abteilung Datenschutz seiner Zeit nicht erreicht. Für die Verzögerung hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Rückfrage bitten wir vielmals um Entschuldigung. Zielsetzung der Umfrage TK-Meinungspuls Pflege: Die Umfrage TK-Meinungspuls Pflege wurde für die TK durch das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa durchgeführt. Ziel der Umfrage war die Unterstützung und Gestaltung der Pressearbeit der TK zum Thema Pflege, das zu den zentralen Kommunikationsthemen des Unternehmens gehört. Grundsätzliches: Umfragen - und daraus entwickelte Studienbände bzw. Grafikbooklets - sind ein elementarer Bestandteil der Pressearbeit der TK. Sie hatten in der Vergangenheit einen entscheidenden Anteil an der medialen Präsenz des Unternehmens und haben dies immer noch. In die Konzeption der Umfragen sowie die Ausarbeitung der Fragebogen fließt das spezifische Fachwissen der Pressereferenten sowie der Fachabteilungen ein. In der Regel werden die Ergebnisse dieser Umfragen mit vergleichsweise großem Aufwand in speziellen Presseveranstaltungen präsentiert, die die Schwerpunkte der Pressearbeit bilden und in der Regel für große Resonanz in den Medien sorgen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Umfrage erfolgt in Form eines Studienbandes oder online auf den Presseseiten der TK (www.tk.de/presse<http://www.tk.de/pr…)e>). Die Auswahl der präsentierten Ergebnisse richtet sich nach kommunikativen Schwerpunkt aber auch nach "Prägnanz" der Ergebnisse ('Signifikanzen'). Es werden weder die vollständigen Fragebögen noch die vollständigen Tabellarischen Ergebnisse veröffentlicht, da die TK damit ihr über jahrelange Erfahrung und Fachwissen entwickeltes Handwerkszeug letztlich auch den Wettbewerbern zur Verfügung stellen würde. Durch die veröffentlichten Inhalte ergibt sich jedoch ein umfassender Eindruck über die inhaltlichen Schwerpunkte. Zumeist geht die Fragestellung aus den erarbeiteten Infografiken (im Studienband bzw. online, s.u.) hervor. Spezifische Presseanfragen zu einzelnen Fragestellungen oder weiteren (unveröffentlichten) Einzelergebnissen beantwortet die Pressestelle grundsätzlich. Ein öffentlich zugängliches (https://www.tk.de/resource/blob/2042938… ) Factsheet gibt zudem einen Überblick über die erhobenen Daten. Im Fall des Meinungspulses Pflege gibt es ebenfalls umfangreiche und öffentlich zugängliche Ergebnisse: Ein Grafik-Booklet, 7 Themenseiten auf www.tk.de/Presse<http://www.tk.de/Pr… inkl. Infografiken, eine Pressemitteilung sowie ein Factsheet. Quelle: https://www.tk.de/presse/themen/pflege/… Relevanz für die Positionierung im Wettbewerb: Im Wettbewerb gehörte die TK zu den ersten Kassen, die das Instrument 'Meinungsumfragen zu Gesundheitsthemen' strategisch in die Unternehmenskommunikation integriert hat. In den vergangenen Jahren haben Wettbewerber dieses Konzept (Umfrage, Studienband, Presseveranstaltung) übernommen, teilweise zu bereits von der TK "bespielten" Themen (Bewegung, Ernährung), teilweise auch mit identischen oder leicht abgewandelten Fragestellungen (Bsp. Notfallversorgung: TK 2018: https://www.tk.de/presse/themen/medizin… ; kkh 2019: https://www.kkh.de/presse/pressemeldung…). Die Bekanntgabe dieses Fragebogens - zumal an jemanden der anonym bleiben möchte, mithin ein Wettbewerber der TK sein könnte - ist geeignet, die wirtschaftlichen Interessen der TK zu beeinträchtigen, § 3 Nr. 6 IFG. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen sowohl untereinander als auch mit der privaten Krankenversicherung in einem starken Wettbewerb. Jede Krankenkasse hat insofern das nachvollziehbare Interesse, sich in der Öffentlichkeit für Kunden sowie potentielle Interessenten werbewirksam, attraktiv und - in der heutigen Zeit wichtiger denn je - innovativ darzustellen und wettbewerbsrelevante Informationen nicht der Öffentlichkeit - und damit dem Wettbewerb - zugänglich zu machen. Die Herausgabe eines vollständigen Fragebogens, der die Basis des zentralen Teils der Pressearbeit ausmacht, würde bedeuten, ein wichtiges "Handwerkszeug" dieser täglichen Arbeit öffentlich zu machen. Als weiteres erschwerendes Argument kommt hinzu, dass es bislang noch ungenutzte und damit unveröffentlichte Teile des Fragebogens gibt, die die TK noch für weitere Befragungen und damit einhergehend für aktive Pressearbeit beabsichtigt zu nutzen. Eine vorherige Veröffentlichung würde dem entgegenstehen. Wir bitten insofern um Verständnis, dass mit Blick auf § 3 Nr. 6 IFG eine Herausgabe des Fragebogens unterbleiben muss. Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Bitte informieren Sie uns hierüber schriftlich innerhalb eines Monats, nachdem Sie unseren Brief erhalten haben. Ihren Widerspruch richten Sie dann an die Techniker Krankenkasse Widerspruchsstelle nach dem Informationsfreiheitsgesetz UZ / H 2.26 Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg Selbstverständlich können Sie Ihren Widerspruch dort oder in jeder anderen Geschäftsstelle auch aufnehmen lassen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umfrage TK-Meinungspuls Pflege - Fragebogen“ [#33451] [#33451]
Datum
2. Mai 2019 20:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33451 Ich bin der Meinung, die Antwort der TK ist NICH glaubwürdig, NICHT zutreffend und NICHT patientenfreundlich. Die TK ist auch NICHT innovativ, wenn sie Fragebogeninhalte, die mittlerweile ca. 1 Jahr alt sind, als NEU wiederverwerten will. Ich bitte Sie deshalb um die Rechtsdurchsetzung im Krankenkassenbereich; einen Bereich, der seit mindestens 10 Jahren so gut wie NICHT datenschutzrechtlich ernsthaft überprüft bzw. zur Einhaltung geltender Regelungen verpflichtet wurde. Patienten zahlten mit ihren Pflicht-Beiträgen diese Fragebögen und haben deshalb auch ein RECHT darauf, Kenntnis davon zu erhalten, was angeblich, aber bisher nicht nachgewiesen, den Patienten dienen soll! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33451.pdf - 2018-11-22_1-73623_2018.pdf - 2018-11-22_1-Datenschutzerklrung_BfDI.pdf Anfragenr: 33451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Techniker Krankenkasse
TK- IFG Antrag: Fragebogen_Meinungspuls Pflege Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Bitte um Kenntnisnahme anbei …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
TK- IFG Antrag: Fragebogen_Meinungspuls Pflege
Datum
31. Mai 2019 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Bitte um Kenntnisnahme anbei nun der von Ihnen beantragte Fragebogen zu o.g. Thema. Freundliche Grüße

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-721/003 II#0289 Der Bundesbeauftragte…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-721/003 II#0289
Datum
25. Juni 2019 11:24
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/003 II#0289 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen