Umfrageergebnisse AStA-Sprachkurse

Die Auswertung der Ergebnisse der Umfrage zu den "AStA-Sprachkursen", die das Referat für Kultur und Queer_Feminismus am 22. Februar an die Studierenden der WWU verschickt hat.
Dazu gehören auch die Freitextantworten, soweit sie keine Angaben enthalten, die eindeutige Rückschlüsse auf Personen zulassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An AStA der Universität Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umfrageergebnisse AStA-Sprachkurse [#272719]
Datum
10. März 2023 12:52
An
AStA der Universität Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Auswertung der Ergebnisse der Umfrage zu den "AStA-Sprachkursen", die das Referat für Kultur und Queer_Feminismus am 22. Februar an die Studierenden der WWU verschickt hat.<< Antragsteller:in >> Dazu gehören auch die Freitextantworten, soweit sie keine Angaben enthalten, die eindeutige Rückschlüsse auf Personen zulassen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272719/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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AStA der Universität Münster
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für deine Anfrage. Gerne können wir dir die Ergebniss…
Von
AStA der Universität Münster
Betreff
AW: Umfrageergebnisse AStA-Sprachkurse [#272719]
Datum
21. März 2023 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,5 KB
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Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für deine Anfrage. Gerne können wir dir die Ergebnisse der Sprachkurs-Umfrage des KuQu zukommen lassen. Wir müssen dir jedoch mitteilen, dass wir bei gewünschter Aktenauskunft eine Bearbeitungsgebühr nach §11 IFG NRW erheben müssen. Zu den Ergebnissen gehören die ebenfalls von dir angefragten Freitextantworten. Diese nehmen eine Länge von insgesamt über 40 Seiten ein, welche von uns individuell darauf überprüft werden müssen, ob sie Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Daher erlauben wir uns, eine Gebühr in Höhe von 10€ zu erheben. Da wir in diesem Fall keine Gründe der Billigkeit sehen, sehen wir nicht von der Erhebung von Gebühren (nach §2 VerwGebO) ab. Als Anlage an diese Mail findest du die ersten Seiten der Umfrageergebnisse der geschlossenen Fragen, d.h. ohne die Ergebnisse der Freitextfragen. Sofern du weiterhin eine Aktenauskunft wünschst, bitten wir dich, uns dies schriftlich mitzuteilen. Viele Grüße,