Umfragen und Erhebungen in Schulen

Antrag für Umfragen und Erhebungen in öffentlichen Schulen in Niedersachsen. (RdErl. des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) v. 1.12.2021 – 21-81402 /SVBl. 12/2021 S. 647) – VORIS 22410

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  • Datum
    24. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
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An Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umfragen und Erhebungen in Schulen [#277081]
Datum
26. April 2023 00:27
An
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag für Umfragen und Erhebungen in öffentlichen Schulen in Niedersachsen. (RdErl. des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) v. 1.12.2021 – 21-81402 /SVBl. 12/2021 S. 647) – VORIS 22410
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277081/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Umfragen und Erhebungen an öffentlichen Sc…
Von
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
Betreff
Umfragen und Erhebungen in Schulen
Datum
26. April 2023 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
315,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Umfragen und Erhebungen an öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind nach Maßgabe des RdErl. d. MK v. 1.12.2021 - 21-81402 (SVBl. 12/2021 S.647) - VORIS 22410 - grundsätzlich genehmigungspflichtig. Für die Genehmigung sind die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) zuständig. Der formlose Antrag ist an das jeweilige Regionale Landesamt (RLSB) zu richten, in deren Bezirk sich die (Mehrzahl der) an dem Vorhaben beteiligten Schulen befinden. Ein Antragsformular gibt es nicht. Welcher Landkreis zu welchem RLSB gehört, finden Sie hier: https://www.rlsb.de/organisation Informationen über die Voraussetzungen für die Genehmigung derartiger Vorhaben und die erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte dem Punkt 2 des o.g. Erlasses, den ich Ihnen in der Anlage mitsende. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Beteiligung an einer durch das RLSB genehmigten Umfrage bzw. Erhebung. Eine Genehmigung kann nicht für Schulen in freier Trägerschaft ausgesprochen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Träger. Im RLSB Hannover bin ich für die Genehmigung von Umfragen und Erhebungen in Schulen zuständig. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen zum Genehmigungsverfahren daher bitte direkt an mich. Mit freundlichen Grüßen