Umgang der Universität mit Vorwürfen sexueller Belästigung

- allen Schriftverkehr zwischen der Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, dem Vizepräsidenten für Haushalt, Personal und Technik, dem Präsidialbereich, der Zentralen Frauenbeauftragten und der dezentralen Frauenbeauftragten Prof. Birgit Aschmann zum Umgang mit den Vorwürfen (zuerst veröffentlicht auf indymedia.org) wegen sexualisierter Übergriffe. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
- interne Mitteilungen bzgl. der Vorwürfe auf indymedia.org wegen sexualisierter Übergriffe.
- Aktenauskunft über mögliche Vorfälle sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an der HU Berlin im Zeitraum 2014-2023. Dabei bitte ich um die Zusendung der betreffenden Fakultät, bzw. des Instituts und der Position der betreffenden übergriffigen Person an der Universität (Prof., WiMi, etc.). Bitte achten Sie bei der Auflistung darauf, dass Betroffene geschützt werden und eine Rückverfolgung auf sie nicht möglich ist.
- Zusätzlich möchte ich eine Aufstellung dessen, bei welchen Vorfällen die Personalabteilung welche der in § 8 Abs. 3 der "Richtlinie des Präsidenten sowie Dienstvereinbarung zwischen dem Präsidenten und dem Gesamtpersonalrat für ein respektvolles Miteinander an der Humboldt-Universität zu Berlin" aufgeführten Maßnahmen ergriffen hat und wie die Disziplinarverfahren ausgegangen sind. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang der Universität mit Vorwürfen sexueller Belästigung [#285598]
Datum
6. August 2023 17:11
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- allen Schriftverkehr zwischen der Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, dem Vizepräsidenten für Haushalt, Personal und Technik, dem Präsidialbereich, der Zentralen Frauenbeauftragten und der dezentralen Frauenbeauftragten Prof. Birgit Aschmann zum Umgang mit den Vorwürfen (zuerst veröffentlicht auf indymedia.org) wegen sexualisierter Übergriffe. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. - interne Mitteilungen bzgl. der Vorwürfe auf indymedia.org wegen sexualisierter Übergriffe. - Aktenauskunft über mögliche Vorfälle sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an der HU Berlin im Zeitraum 2014-2023. Dabei bitte ich um die Zusendung der betreffenden Fakultät, bzw. des Instituts und der Position der betreffenden übergriffigen Person an der Universität (Prof., WiMi, etc.). Bitte achten Sie bei der Auflistung darauf, dass Betroffene geschützt werden und eine Rückverfolgung auf sie nicht möglich ist. - Zusätzlich möchte ich eine Aufstellung dessen, bei welchen Vorfällen die Personalabteilung welche der in § 8 Abs. 3 der "Richtlinie des Präsidenten sowie Dienstvereinbarung zwischen dem Präsidenten und dem Gesamtpersonalrat für ein respektvolles Miteinander an der Humboldt-Universität zu Berlin" aufgeführten Maßnahmen ergriffen hat und wie die Disziplinarverfahren ausgegangen sind. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285598/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang der Universität mit Vorwürfen sexueller Belästigung“ vom 06…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang der Universität mit Vorwürfen sexueller Belästigung [#285598]
Datum
25. September 2023 18:05
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang der Universität mit Vorwürfen sexueller Belästigung“ vom 06.08.2023 (#285598) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Humboldt Universität zu Berlin
Ihre Anfrage vom 06.08.2023 - hier: Information/voraussichtliche Kosten Sehr << Antragsteller:in >> i…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 06.08.2023 - hier: Information/voraussichtliche Kosten
Datum
10. Oktober 2023 09:15
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,3 KB
thomas-eschke.vcf
310 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> ich entschuldige mich für die späte Antwort. Leider war es urlaubs- und krankheitsbedingt und auch wegen anderweitiger vordringlicher Vorgänge nicht möglich, Ihnen früher zu antworten. Dieses hole ich jetzt nach: Zunächst baten Sie um eine Mitteilung hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten. Das will ich gerne tun, beachten Sie aber, dass damit eine abschließende inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag nicht getroffen ist. Die Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren sind nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir die Tarifstelle 1004 Buchst. c Ziff. 2 für einschlägig. Hinzu kommen etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von ggf. mehreren Stunden gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 50 - 100 € für Sie anfallen werden. Ich weise an dieser Stelle bereits darauf hin, dass laufende Personalvorgänge nicht im Rahmen einer Anfrage nach dem IFG Berlin beantwortet werden müssen, Einsichtsrechte etwa in Personalakten oder Auskunftsrechte aus Personalakten nicht bestehen und auch Vorgänge im Bereich der Frauenbeauftragten gemäß § 59 Abs. 7 BerlHG grundsätzlich vertraulich sind, also Einsichts- oder Auskunftsrechte für diese Bereiche nicht bestehen dürften. Bitte teilen Sie uns mit, ob und ggf. in welchem Umfang Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft weiter aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen