Umgang des Ordnungsamtes mit Meldungen von Bürger:innen bezüglich illegal abgestellter KFZ

Ich möchte erfahren, wie das Ordnungsamt mit durch Bürger:innen erstellte Anzeigen bezüglich illegal abgestellter KFZ verfährt. Mich interessiert es, ob Anzeigen z.B. mithilfe von weg.li zu Verwarngeldern führen und wie oft dies prozentual von den eingegangen Anzeigen der Fall ist.
Vorab vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. September 2023
  • Frist
    28. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte erfahren, wie …
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang des Ordnungsamtes mit Meldungen von Bürger:innen bezüglich illegal abgestellter KFZ [#289101]
Datum
26. September 2023 12:28
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte erfahren, wie das Ordnungsamt mit durch Bürger:innen erstellte Anzeigen bezüglich illegal abgestellter KFZ verfährt. Mich interessiert es, ob Anzeigen z.B. mithilfe von weg.li zu Verwarngeldern führen und wie oft dies prozentual von den eingegangen Anzeigen der Fall ist. Vorab vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289101/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Senator für Inneres
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#289101] auf I…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN] Umgang des Ordnungsamtes mit Meldungen von Bürger:innen bezüglich illegal abgestellter KFZ [#289101]
Datum
2. Oktober 2023 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#289101] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 26. September 2023. Die Entscheidung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Dieses Ermessen umfasst die Entscheidung, ob ein Verfahren eingeleitet oder eingestellt wird oder ob andere Maßnahmen zur Ahndung ergriffen werden. Im Rahmen dieses Ermessens behält sich das Ordnungsamt vor, von der Verfolgung abzusehen, wenn Beweisschwierigkeiten erkannt wer-den, aus anderen Gründen die Erfolgsaussichten des Verfahrens als gering bewertet werden oder aus Kapazitätsgründen bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Prioritäten gesetzt werden müssen. Dies gilt für Privatanzeigen ebenso wie für Anzeigen anderer Behörden. Bezüglich der Frage, wie oft dies prozentual von den eingegangenen Anzeigen der Fall ist, bestehen keine Auswertungsmöglichkeiten. Statistiken werden hierzu nicht geführt. Mit freundlichen Grüßen