Umgang ihrer Aufsichtsbehörde mit dem Schreiben des BfDI vom 16.06.2021

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,

in seinem Schreiben vom 16.06.2021 an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seine Einschätzung zum Thema "Facebook-Auftritte von öffentlichen Stellen des Bundes" kommuniziert.

Ich gehe davon aus, dass ihnen dieses Schreiben [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Dow…] bekannt ist.

Aus einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 22.07.2021 kann man entnehmen, dass zumindest bei Kommunen in Nordrhein-Westfalen aufgrund des o.g. Schreibens des BfDI Unsicherheiten in Bezug auf Nutzung und Betrieb sogenannter Fanpages vorhanden sein sollen.

Ich bitte sie um Bereitstellung folgender Informationen:

1. Kommunikation zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ihrer Aufsichtsbehörde in Bezug auf den Umgang von Facebook-Auftritten von öffentlichen Stellen ihres Bundeslandes

2. Kommunikation zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ihrer Aufsichtsbehörde in Bezug auf das Angebot des BfDI an die öffentlichen Stellen ihres Bundeslandes, alternativ zu Facebook-Auftritte dezentrale Kommunikationsmöglichkeit nutzen zu können, hier: mastodon.

3. Kommunikation zwischen ihrer Aufsichtsbehörde und dem Städte- und Gemeindetag ihres Bundeslandes in Bezug auf das o.g. Schreiben des BfDI.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, in seinem Schreiben vom 16.06.2021 an a…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang ihrer Aufsichtsbehörde mit dem Schreiben des BfDI vom 16.06.2021 [#231754]
Datum
26. Oktober 2021 10:44
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, in seinem Schreiben vom 16.06.2021 an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seine Einschätzung zum Thema "Facebook-Auftritte von öffentlichen Stellen des Bundes" kommuniziert. Ich gehe davon aus, dass ihnen dieses Schreiben [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Dow…] bekannt ist. Aus einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 22.07.2021 kann man entnehmen, dass zumindest bei Kommunen in Nordrhein-Westfalen aufgrund des o.g. Schreibens des BfDI Unsicherheiten in Bezug auf Nutzung und Betrieb sogenannter Fanpages vorhanden sein sollen. Ich bitte sie um Bereitstellung folgender Informationen: 1. Kommunikation zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ihrer Aufsichtsbehörde in Bezug auf den Umgang von Facebook-Auftritten von öffentlichen Stellen ihres Bundeslandes 2. Kommunikation zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ihrer Aufsichtsbehörde in Bezug auf das Angebot des BfDI an die öffentlichen Stellen ihres Bundeslandes, alternativ zu Facebook-Auftritte dezentrale Kommunikationsmöglichkeit nutzen zu können, hier: mastodon. 3. Kommunikation zwischen ihrer Aufsichtsbehörde und dem Städte- und Gemeindetag ihres Bundeslandes in Bezug auf das o.g. Schreiben des BfDI. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231754/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. November 2021 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.