Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter

sämtliche Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Rundschreiben und ähnliche Dokumente zum Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dienstanweisungen, Diens…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter [#282157]
Datum
20. Juni 2023 15:55
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Rundschreiben und ähnliche Dokumente zum Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282157/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 20. Ju…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter [#282157]
Datum
20. Juli 2023 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 20. Juni 2023 wird bezüglich der "Abfrage nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter“ stattgegeben, insoweit das Ministerium für Verkehr zuständig ist. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Im Übrigen wird Ihnen Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags gegeben. Im Anhang erhalten Sie die angeforderten Unterlagen. Antwort erfolgt im Auftrag des Fachreferats. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mit Ihrer Antwort bin ich vollauf zufrieden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >&g…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter [#282157]
Datum
20. Juli 2023 12:30
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Ihrer Antwort bin ich vollauf zufrieden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282157/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>