Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter

sämtliche Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Rundschreiben und ähnliche Dokumente zum Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dienstanweisungen, Diens…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter [#282159]
Datum
20. Juni 2023 15:55
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Rundschreiben und ähnliche Dokumente zum Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282159/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsministerium Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Eingabe. Die von Ihnen erbetenen Daten liegen dem S…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage zum Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter [#282159]
Datum
22. Juni 2023 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Eingabe. Die von Ihnen erbetenen Daten liegen dem Staatsministerium nicht vor. Das Staatsministerium plant die Landespolitik und berät den Ministerpräsidenten bei der ressortübergreifenden Koordination der verschiedenen Landesministerien. Es bereitet unter anderem die Sitzungen des Kabinetts vor und organisiert die Zusammenarbeit mit dem Landtag. Verfassungsrechtlich vorgegeben gilt das sogenannte Ressortprinzip. Danach leitet jeder Minister oder jede Ministerin, innerhalb der Richtlinien der Regierungspolitik, seinen/ihren Geschäftsbereich selbständig unter eigener Verantwortung. Vor diesem Hintergrund und den von ihnen erbetenen Informationen dürfen wir Sie an das zuständige Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen verweisen. Mit freundlichen Grüßen