Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter

sämtliche Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Rundschreiben und ähnliche Dokumente zum Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter

[1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/strassenverkehr-welches-ministerium-wie-viele-strafzettel-bekommt-a-a1c19662-2c4b-4ae0-9613-78cb904bfa3c

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  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dienstanweisungen, Dienstvo…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter [#279672]
Datum
24. Mai 2023 09:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Rundschreiben und ähnliche Dokumente zum Umgang mit Abfragen nach Fahrzeugführern durch Polizei und Ordnungsämter [1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/strassenverkehr-welches-ministerium-wie-viele-strafzettel-bekommt-a-a1c19662-2c4b-4ae0-9613-78cb904bfa3c
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279672/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Aktenzeichen: ZII4.13002/28#385 Zu der Anfage liegen im BMI keine Unterlagen vor.
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: ZII4.13002/28#385 Zu der Anfage liegen im BMI keine Unterlagen vor.