Umgang mit Anfragen der Öffentlichkeit

Anfrage an: Stadt Ulm

Sämtliche Unterlagen und Informationen, die den Umgang der Stadt Ulm mit Anfragen nach dem LIFG, UVwG und/oder VIG betreffen. Sowohl, wenn diese sich auf alle Anfragen, als auch auf Anfragen zu spezifischen Themen beziehen.

Insbesondere auch:
- Interne Hinweise / Handlungsempfehlungen / Strategien zur Verfahrensweise
- Einträge im Kalender
- Protokolle von Besprechungen
welche das Thema (teilweise) betreffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unte…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Anfragen der Öffentlichkeit [#262782]
Datum
8. November 2022 18:56
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen und Informationen, die den Umgang der Stadt Ulm mit Anfragen nach dem LIFG, UVwG und/oder VIG betreffen. Sowohl, wenn diese sich auf alle Anfragen, als auch auf Anfragen zu spezifischen Themen beziehen. Insbesondere auch: - Interne Hinweise / Handlungsempfehlungen / Strategien zur Verfahrensweise - Einträge im Kalender - Protokolle von Besprechungen welche das Thema (teilweise) betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262782/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Ulm
Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegend erhalten Sie die Dienstanweisung Informationszugang der Stadt Ulm vom …
Von
Stadt Ulm
Betreff
Umgang mit Anfragen der Öffentlichkeit [#262782]
Datum
1. Dezember 2022 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegend erhalten Sie die Dienstanweisung Informationszugang der Stadt Ulm vom 14.11.2019 Freundliche Grüße