Umgang mit Anfragen nach Art. 15 DSGVO

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Leitfaden/Unterlagen/Ausführungsvorschrift zum Umgang Ihrer Behörde mit Anfragen nach Art. 15 DSGVO

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Leitfaden/Unterla…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Anfragen nach Art. 15 DSGVO [#240224]
Datum
7. Februar 2022 16:24
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leitfaden/Unterlagen/Ausführungsvorschrift zum Umgang Ihrer Behörde mit Anfragen nach Art. 15 DSGVO
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240224/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
Kraftfahrt -Bundesamt Fördestraße 16 24944 Flensburg Az.132-340/002#229 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Umgang mit Anfragen nach Art. 15 DSGVO [#240224]
Datum
18. Februar 2022 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Kraftfahrt -Bundesamt Fördestraße 16 24944 Flensburg Az.132-340/002#229 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07. Februar 2022, mit der Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt Zugang zu Informationen nach § 1 IFG hinsichtlich eines `Leitfaden/Unterlagen/Ausführungsvorschrift zum Umgang Ihrer Behörde mit Anfragen nach Art. 15 DSGVO` beantragen. Ein Ihrem Antrag entsprechendes Dokument gibt es im Kraftfahrt-Bundesamt jedoch nicht. Allgemeine Informationen zum Thema Datenschutz und Recht auf Auskunft können Sie der Datenschutzerklärung des Kraftfahrt-Bundesamtes, die Sie unter https://www.kba.de/DE/Service/Hinweise/Datenschutz/datenschutz_node.html finden, entnehmen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen