Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten:
1 Eingangsdatum,
2 Datum der Auskunftserteilung bzw.
3 Datum der Ablehnung,
4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
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Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#185428]
Datum
27. April 2020 13:26
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten: 1 Eingangsdatum, 2 Datum der Auskunftserteilung bzw. 3 Datum der Ablehnung, 4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 185428 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Vereinfachung meiner Anfrage [#185428] Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanf…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinfachung meiner Anfrage [#185428]
Datum
18. Mai 2020 18:36
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ vom 27.04.2020 (#185428) ist mir aufgefallen, dass diese eventuell einen größeren Aufwand bereiten könnte. Ich möchte Ihre Bearbeitung der noch unbeantworteten VIG-Anfragen nicht verzögern. Daher wandele ich meine Anfrage wie folgt ab: Bitte senden Sie mir in Ihrem Haus vorhandene Statistiken zu Anfragen nach dem VIG zu. Ich erhoffe mir daraus einen Einblick in die Menge der seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde eingegangenen Anträge, deren Bearbeitungsstand und die Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 185428 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ [#185428] [#185428]
Datum
25. Juni 2020 20:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185428/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde überhaupt nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185428.pdf Anfragenr: 185428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185428/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.06.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ [#185428] [#185428]
Datum
26. Juni 2020 07:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.06.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 18.5.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [gesc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 18.5.2020
Datum
1. Juli 2020 10:32
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 18.5.2020 zu Statistiken über VIG-Anträgen seit Januar 2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-5819/20 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang (https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-mit-anfragen-nach-dem-verbraucherinformationsgesetz-10/) gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 18.5.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 18.5.2020
Datum
30. Juli 2020 15:53
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 18.5.2020 zu Statistiken über VIG-Anträgen seit Januar 2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-5819/20 Mein Auskunftsersuchen vom 1.7.2020 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 18.5.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NR…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 18.5.2020
Datum
2. September 2020 14:57
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 18.5.2020 zu Statistiken über VIG-Anträgen seit Januar 2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-5819/20 Mein Auskunftsersuchen vom 1.7. / Meine Erinnerung vom 30.7.2020 ________________________________ Sehr [geschwärzt], ich erinnere erneut an die Erledigung meines oben genannten Schreibens vom 1.7., zu dem mir weiterhin noch keine Antwort vorliegt. Daher weise ich darauf hin, dass Sie mir nach § 13 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 IFG NRW zur Auskunft verpflichtet sind. Weil nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden soll und der Informationszugangsantrag bereits deutlich längere Zeit zurückliegt, bitte ich Sie, mir Ihre Stellungnahme nunmehr bis zum 5. Oktober 2020 zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
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Rhein-Sieg-Kreis bleibt untätig: 2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 18.5.2020 [#185428] Sehr geehrte…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rhein-Sieg-Kreis bleibt untätig: 2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 18.5.2020 [#185428]
Datum
27. Oktober 2020 11:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihr Bemühen, meinen Auskunftsanspruch gegen den Rhein-Sieg-Kreis durchzusetzen! Die Behörde hat Ihre gesetzte Frist leider untätig verstreichen lassen. Was kann nun noch getan werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185428/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Auskunftsersuchen vom 1.7.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informati…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Auskunftsersuchen vom 1.7.2020
Datum
18. November 2020 14:22
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 18.5.2020 zu Statistiken über VIG-Anträgen seit Januar 2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-5819/20 Mein Auskunftsersuchen vom 1.7.2020 ________________________________ Sehr [geschwärzt], in unserem Telefongespräch vom 20.10. hatten Sie mir eine kurzfristige Rückmeldung bzw. eine Beantwortung des Antrags von [geschwärzt] zugesagt. Da mittlerweile vier Wochen vergangen sind und ich bis heute keinen Eingang verzeichnen konnte, erinnere ich ein letztes Mal an die Ihnen obliegenden Pflichten nach §§ 5 Abs. 2, 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre vom 27.04.2020 nach dem IFG NRW mit folgendem Inhalt: Eine …
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Betreff
AW Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#185428]
Datum
19. November 2020 14:13
Status
Warte auf Antwort
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13,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre vom 27.04.2020 nach dem IFG NRW mit folgendem Inhalt: Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten: 1 Eingangsdatum, 2 Datum der Auskunftserteilung bzw. 3 Datum der Ablehnung, 4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht) in der modifizierten Fassung vom 18.05.2020: Bitte senden Sie mir in Ihrem Haus vorhandene Statistiken zu Anfragen nach dem VIG zu. Ich erhoffe mir daraus einen Einblick in die Menge der seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde eingegangenen Anträge, deren Bearbeitungsstand und die Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht). würde ich Ihnen nunmehr gerne den entsprechenden Bescheid zukommen lassen. Auskünfte nach dem IFG NRW und VIG werden von mir ausschließlich in Papierform auf dem Postweg erteilt. Ich bitte Sie daher um Mitteilung Ihrer vollständigen postalischen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in auch wenn ich der Ansicht bin, dass ich Anspruch auf die digitale Übersendung habe, …
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#185428]
Datum
19. November 2020 19:39
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auch wenn ich der Ansicht bin, dass ich Anspruch auf die digitale Übersendung habe, teile ich Ihnen in der Signatur meine Postanschrift mit, um das Verfahren zu beschleunigen. Auf § 10 VwVfG weise ich sie hin. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185428/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Antragsteller/in der von Ihnen angekündigte Bescheid zu meiner Anfrage „Umgang mit Anfragen nach dem…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#185428]
Datum
1. Februar 2021 12:15
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in der von Ihnen angekündigte Bescheid zu meiner Anfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ vom 27.04.2020 (#185428) hat mich noch immer nicht erreicht. Ich erinnere Sie daher freundlich an die Angelegenheit und bitte um zeitnahe Erledigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185428/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> seit meiner Nachricht vom 01.02.2021 in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage ist möglich - Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#185428]
Datum
1. März 2021 13:31
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> seit meiner Nachricht vom 01.02.2021 in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ vom 27.04.2020 (#185428) ist ein weiterer Monat vergangen. Ich bitte Sie um unverzügliche Zusendung des von Ihnen angekündigten Bescheids. Anderenfalls sehe ich mich gezwungen Untätigkeitsklage vor dem VG Köln einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185428/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage Ich habe die Behörde verklagt.
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
25. August 2021
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
Ich habe die Behörde verklagt.

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Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Auskunft Während des Gerichtsverfahrens wurde eine Auskunft übersandt, die damals in der Post untergegangen ist.
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
7. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Während des Gerichtsverfahrens wurde eine Auskunft übersandt, die damals in der Post untergegangen ist.