Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger im JobCenter Brandenburg an der Havel

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Piratenpartei Deutschland beschäftigt sich aktuell mit der in verschiedenen JobCentern angewandten Praxis, Anzeigen gegen Leistungsempfänger in deren Leistungsakte aufzunehmen. Um die Anonymität der Informanten zu gewährleisten, werden diese Einträge den betroffenen Leistungsempfängern nicht zur Kenntnis gebracht.

Vielmehr werden, wenn ein Leistungsempfänger sein Recht auf Akteneinsicht wahrnimmt, die erhobenen Vorwürfe vorab vollständig aus der Leistungsakte entfernt. Die Leistungsempfänger haben somit weder die Möglichkeit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, noch wissen sie überhaupt, dass eine Anzeige vorliegt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dieses Vorgehen vor einiger Zeit bestätigt:

"Der Informant hat Anspruch auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten. […] Daher sollen im Regelfall entsprechende (anonyme) Anzeigen in einem verschlossenen Umschlag in der Leistungsakte aufbewahrt werden. Bei der Gewährung von Akteneinsicht ist diese im Regelfall herauszunehmen."

Wir halten diese Praxis für sehr problematisch und möchten das Thema näher beleuchten. Da wir wissen, dass die einzelnen JobCenter hier unterschiedlich arbeiten, möchten wir zunächst in Erfahrung bringen, welche Regelungen im JobCenter Brandenburg an der Havel diesbezüglich getroffen werden und wurden.

Wir bitten Sie freundlich, uns die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Ist es im JobCenter Brandenburg an der Havel üblich, Anzeigen gegen Leistungsempfänger deren Akte beizulegen oder anderweitig hinzuzufügen?

1b. Wenn ja: werden diese Anzeigen bei Akteneinsicht des Leistungsempfänger aus dessen Akte entfernt oder verbleiben sie in der Akte, ggf. bei Schwärzung des Namens des Informanten?

2. Werden die Leistungsempfänger aktiv und unverzüglich über vorliegende Anzeigen informiert?

3. Wie ist generell der interne Ablauf bei Eingang einer Anzeige gegen einen Leistungsempfänger?

Wir freuen uns auf Ihre Antworten und stehen bei Rückfragen oder auch für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2013
  • Frist
    30. April 2013
  • 0 Follower:innen
Torben Reichert
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Jobcenter Brandenburg an der Havel Details
Von
Torben Reichert
Betreff
Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger im JobCenter Brandenburg an der Havel
Datum
27. März 2013 16:34
An
Jobcenter Brandenburg an der Havel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, die Piratenpartei Deutschland beschäftigt sich aktuell mit der in verschiedenen JobCentern angewandten Praxis, Anzeigen gegen Leistungsempfänger in deren Leistungsakte aufzunehmen. Um die Anonymität der Informanten zu gewährleisten, werden diese Einträge den betroffenen Leistungsempfängern nicht zur Kenntnis gebracht. Vielmehr werden, wenn ein Leistungsempfänger sein Recht auf Akteneinsicht wahrnimmt, die erhobenen Vorwürfe vorab vollständig aus der Leistungsakte entfernt. Die Leistungsempfänger haben somit weder die Möglichkeit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, noch wissen sie überhaupt, dass eine Anzeige vorliegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dieses Vorgehen vor einiger Zeit bestätigt: "Der Informant hat Anspruch auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten. […] Daher sollen im Regelfall entsprechende (anonyme) Anzeigen in einem verschlossenen Umschlag in der Leistungsakte aufbewahrt werden. Bei der Gewährung von Akteneinsicht ist diese im Regelfall herauszunehmen." Wir halten diese Praxis für sehr problematisch und möchten das Thema näher beleuchten. Da wir wissen, dass die einzelnen JobCenter hier unterschiedlich arbeiten, möchten wir zunächst in Erfahrung bringen, welche Regelungen im JobCenter Brandenburg an der Havel diesbezüglich getroffen werden und wurden. Wir bitten Sie freundlich, uns die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist es im JobCenter Brandenburg an der Havel üblich, Anzeigen gegen Leistungsempfänger deren Akte beizulegen oder anderweitig hinzuzufügen? 1b. Wenn ja: werden diese Anzeigen bei Akteneinsicht des Leistungsempfänger aus dessen Akte entfernt oder verbleiben sie in der Akte, ggf. bei Schwärzung des Namens des Informanten? 2. Werden die Leistungsempfänger aktiv und unverzüglich über vorliegende Anzeigen informiert? 3. Wie ist generell der interne Ablauf bei Eingang einer Anzeige gegen einen Leistungsempfänger? Wir freuen uns auf Ihre Antworten und stehen bei Rückfragen oder auch für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert
Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert

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Jobcenter Brandenburg an der Havel
Sehr geehrter Herr Reichert, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Anzeigen gegen Leistungsempfänger werden i…
Von
Jobcenter Brandenburg an der Havel
Betreff
AW: Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger im JobCenter Brandenburg an der Havel
Datum
2. April 2013 12:01
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Reichert, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Anzeigen gegen Leistungsempfänger werden in die Leistungsakte genommen. Namentliche Anzeigen werden bei Akteneinsicht des Leistungsempfängers aus dessen Akte aus Gründen des Datenschutzes (hier der Daten des Informanten = desjenigen der das JC informiert hat) entfernt. Bei anonymen Anzeigen erfolgt die Entfernung der Anzeige nur, wenn Rückschlüsse auf den Informanten möglich sein könnten (Handschrift, bestimmte Wortwahl etc.). Dem Leistungsempfänger bleibt der Rechtsweg, bspw. die Anzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung und Vortäuschens falscher Tatsachen. 2. Die Leistungsempfänger werden nur dann aktiv und unverzüglich über vorliegende Anzeigen informiert, wenn die inhaltlich getroffenen Angaben nicht bekannt und leistungsrelevant sind sowie ggf. Leistungsmissbrauch vermuten lassen. Begonnen wird mittels einer Anhörung zu den bekannt gewordenen Sachverhalten. 3. Bei Eingang einer Anzeige gegen einen Leistungsempfänger wird diese dem für den betreffenden Leistungsempfänger zuständigen Mitarbeiter zur Prüfung - wie oben beschrieben - übergeben. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen Martin Blatt Bereichsleiter Telefon:03381/2080-611 Telefax:03381/2080-677 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de Jobcenter Brandenburg an der Havel Kirchhofstr. 39-42 14776 Brandenburg an der Havel