Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger im JobCenter Oder-Spree

Anfrage an: Jobcenter Oder-Spree

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Piratenpartei Deutschland beschäftigt sich aktuell mit der in verschiedenen JobCentern angewandten Praxis, Anzeigen gegen Leistungsempfänger in deren Leistungsakte aufzunehmen. Um die Anonymität der Informanten zu gewährleisten, werden diese Einträge den betroffenen Leistungsempfängern nicht zur Kenntnis gebracht.

Vielmehr werden, wenn ein Leistungsempfänger sein Recht auf Akteneinsicht wahrnimmt, die erhobenen Vorwürfe vorab vollständig aus der Leistungsakte entfernt. Die Leistungsempfänger haben somit weder die Möglichkeit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, noch wissen sie überhaupt, dass eine Anzeige vorliegt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dieses Vorgehen vor einiger Zeit bestätigt:

"Der Informant hat Anspruch auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten. […] Daher sollen im Regelfall entsprechende (anonyme) Anzeigen in einem verschlossenen Umschlag in der Leistungsakte aufbewahrt werden. Bei der Gewährung von Akteneinsicht ist diese im Regelfall herauszunehmen."

Wir halten diese Praxis für sehr problematisch und möchten das Thema näher beleuchten. Da wir wissen, dass die einzelnen JobCenter hier unterschiedlich arbeiten, möchten wir zunächst in Erfahrung bringen, welche Regelungen im JobCenter Oder-Spree diesbezüglich getroffen werden und wurden.

Wir bitten Sie freundlich, uns die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Ist es im JobCenter Oder-Spree üblich, Anzeigen gegen Leistungsempfänger deren Akte beizulegen oder anderweitig hinzuzufügen?

1b. Wenn ja: werden diese Anzeigen bei Akteneinsicht des Leistungsempfänger aus dessen Akte entfernt oder verbleiben sie in der Akte, ggf. bei Schwärzung des Namens des Informanten?

2. Werden die Leistungsempfänger aktiv und unverzüglich über vorliegende Anzeigen informiert?

3. Wie ist generell der interne Ablauf bei Eingang einer Anzeige gegen einen Leistungsempfänger?

Wir freuen uns auf Ihre Antworten und stehen bei Rückfragen oder auch für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2013
  • Frist
    30. April 2013
  • 0 Follower:innen
Torben Reichert
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Jobcenter Oder-Spree Details
Von
Torben Reichert
Betreff
Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger im JobCenter Oder-Spree
Datum
27. März 2013 16:39
An
Jobcenter Oder-Spree
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, die Piratenpartei Deutschland beschäftigt sich aktuell mit der in verschiedenen JobCentern angewandten Praxis, Anzeigen gegen Leistungsempfänger in deren Leistungsakte aufzunehmen. Um die Anonymität der Informanten zu gewährleisten, werden diese Einträge den betroffenen Leistungsempfängern nicht zur Kenntnis gebracht. Vielmehr werden, wenn ein Leistungsempfänger sein Recht auf Akteneinsicht wahrnimmt, die erhobenen Vorwürfe vorab vollständig aus der Leistungsakte entfernt. Die Leistungsempfänger haben somit weder die Möglichkeit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, noch wissen sie überhaupt, dass eine Anzeige vorliegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dieses Vorgehen vor einiger Zeit bestätigt: "Der Informant hat Anspruch auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten. […] Daher sollen im Regelfall entsprechende (anonyme) Anzeigen in einem verschlossenen Umschlag in der Leistungsakte aufbewahrt werden. Bei der Gewährung von Akteneinsicht ist diese im Regelfall herauszunehmen." Wir halten diese Praxis für sehr problematisch und möchten das Thema näher beleuchten. Da wir wissen, dass die einzelnen JobCenter hier unterschiedlich arbeiten, möchten wir zunächst in Erfahrung bringen, welche Regelungen im JobCenter Oder-Spree diesbezüglich getroffen werden und wurden. Wir bitten Sie freundlich, uns die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist es im JobCenter Oder-Spree üblich, Anzeigen gegen Leistungsempfänger deren Akte beizulegen oder anderweitig hinzuzufügen? 1b. Wenn ja: werden diese Anzeigen bei Akteneinsicht des Leistungsempfänger aus dessen Akte entfernt oder verbleiben sie in der Akte, ggf. bei Schwärzung des Namens des Informanten? 2. Werden die Leistungsempfänger aktiv und unverzüglich über vorliegende Anzeigen informiert? 3. Wie ist generell der interne Ablauf bei Eingang einer Anzeige gegen einen Leistungsempfänger? Wir freuen uns auf Ihre Antworten und stehen bei Rückfragen oder auch für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert
Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert
Torben Reichert
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfän…
An Jobcenter Oder-Spree Details
Von
Torben Reichert
Betreff
AW: Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger im JobCenter Oder-Spree
Datum
13. Mai 2013 10:17
An
Jobcenter Oder-Spree
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger im JobCenter Oder-Spree" vom 27.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Torben Reichert

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Jobcenter Oder-Spree
Sehr geehrter Herr Reichert, Ihrer Bitte entsprechend übermittle ich Ihnen im Auftrage des 2. Beigeordneten des L…
Von
Jobcenter Oder-Spree
Betreff
Antw: AW: Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger im JobCenter Oder-Spree
Datum
21. Mai 2013 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
108,0 KB
Sehr geehrter Herr Reichert, Ihrer Bitte entsprechend übermittle ich Ihnen im Auftrage des 2. Beigeordneten des Landrates des Landkreises Oder-Spree und Leiter des Pro Arbeit kommunalen Jobcenters Oder-Spree das gewünschte Antwortschreiben zu Ihrer Email vom 27. 03. 2013 sowie nachfragende Email vom 13. 05. 2013. Freundliche Grüße im Auftrag Sybille Kuhrau Sekretariat des 2. Beigeordneten und Dezernenten für Grundsicherung, Veterinärwesen und Landwirtschaft __________________ - Besondere Einrichtung gem. § 6a SGB II - Landkreis Oder-Spree PRO Arbeit - kommunales Jobcenter Breitscheidstraße 7 15848 Beeskow Telefon 03366/35- 11 01 Telefax: 03366/35- 45 50 E-Mail-Adressen des Landkreises Oder-Spree dienen nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Rechtsverbindliche Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen und nur durch ein elektronisches Dokument in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ersetzt werden könnten, müssen daher weiterhin auf dem Postwege übermittelt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger im JobCenter Oder-Spree" vom 27.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Torben Reichert