Umgang mit Beschwerde gegen einen Polizisten

Wie ist das Verfahren bei einer Beschwerde gegen einen Polizisten in ihrem Präsidium geregelt, wenn die Vorwürfe, die z.B. wie folgt lauten:

Schikane gegen Nachbarn: Wenn es unter Zuhilfenahme polizeilicher Dienstmittel zur Häufung von Anzeigen gegen Nachbarn unter anderem auch körperlich eingeschränkter Menschen kommt?

Verletzung der Privatsphäre: Zugriff auf die polizeilichen Datenbanken zum Abruf von personenbezogenen Daten über unmittelbare Nachbarn?

Falschaussagen, z.B. auf polzeilichen Dokumenten?

Wie verläuft die Beschwerde in einem solchen Fall? In welchem Zeitraum wird abgesehen von einer Bestätigung des Erhalts der Beschwerde reagiert?

Wie erfolgt die Prüfung der Vorwürfe und wie sind die Konsequenzen bei den oben genannten Beispielen für den beschuldigten Polizisten? Wie wird hierbei die Unabhängigkeit / Neutralität sichergestellt?

Inwieweit wird am Ende des Verfahrens versucht, den betroffenen Bürgern zu helfen, um die Missstände dauerhaft abzustellen.

Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Beschwerde gegen einen Polizisten [#186750]
Datum
15. Mai 2020 11:44
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist das Verfahren bei einer Beschwerde gegen einen Polizisten in ihrem Präsidium geregelt, wenn die Vorwürfe, die z.B. wie folgt lauten: Schikane gegen Nachbarn: Wenn es unter Zuhilfenahme polizeilicher Dienstmittel zur Häufung von Anzeigen gegen Nachbarn unter anderem auch körperlich eingeschränkter Menschen kommt? Verletzung der Privatsphäre: Zugriff auf die polizeilichen Datenbanken zum Abruf von personenbezogenen Daten über unmittelbare Nachbarn? Falschaussagen, z.B. auf polzeilichen Dokumenten? Wie verläuft die Beschwerde in einem solchen Fall? In welchem Zeitraum wird abgesehen von einer Bestätigung des Erhalts der Beschwerde reagiert? Wie erfolgt die Prüfung der Vorwürfe und wie sind die Konsequenzen bei den oben genannten Beispielen für den beschuldigten Polizisten? Wie wird hierbei die Unabhängigkeit / Neutralität sichergestellt? Inwieweit wird am Ende des Verfahrens versucht, den betroffenen Bürgern zu helfen, um die Missstände dauerhaft abzustellen. Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186750 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Bonn
Ihre E-Mails vom 15.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mails vom 15.0…
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Ihre E-Mails vom 15.05.2020
Datum
18. Mai 2020 12:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.jpg
41,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mails vom 15.05.2020. Ihre Anfrage wurde als neuer Vorgang unter dem Az. 20-195 registriert. Wir werden Ihre Anfrage gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes bearbeiten und Ihnen unaufgefordert eine Rückmeldung zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen