Umgang mit Bürgeranzeigen von Falschparkern

sämtliche Informationen zum Umgang Ihrer Behörde mit Bürgeranzeigen von Falschparkern

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Informationen zum Umgang…
An Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Bürgeranzeigen von Falschparkern [#304081]
Datum
25. März 2024 07:09
An
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Informationen zum Umgang Ihrer Behörde mit Bürgeranzeigen von Falschparkern
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304081/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese mit der Bitte um Bearbeitung…
Von
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
Re: [T#59340920] Umgang mit Bürgeranzeigen von Falschparkern [#304081]
Datum
25. März 2024 13:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese mit der Bitte um Bearbeitung an die zuständige Stelle weitergeleitet.   Bei möglichen Rückfragen können Sie sich aber auch gerne wieder an uns wenden. Sie helfen uns, wenn Sie dabei direkt auf diese Mitteilung antworten oder die oben genannte Vorgangsnummer angeben.   Mit freundlichen Grüßen
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre LIFG-Anfrage vom 25.03.2024 zum Thema „Umgang mit B…
Von
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
AW: [T#59340920] Umgang mit Bürgeranzeigen von Falschparkern [#304081] 25-V
Datum
23. April 2024 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre LIFG-Anfrage vom 25.03.2024 zum Thema „Umgang mit Bürgeranzeigen von Falschparkern“ können wir Ihnen folgendes mitteilen: Aktuell erhalten wir von ca. 30 bis 40 Personen in relativ regelmäßigen Abständen Privatanzeigen. Besonders häufig wird das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg angezeigt. Betroffen ist das ganze Stadtgebiet, auch wenn es hin und wieder zu örtlichen Häufungen bestimmter Stadtteile oder Straßenzüge kommt, da diese zeitweise vermehrt von Privatleuten „bestreift“ werden. In den vergangenen 15 Monaten hat die Bußgeldbehörde Freiburg im Schnitt 460 Privatanzeigen pro Monat erhalten (2022: rund 3800, 2023: rund 5400). Alle eingehenden Privatanzeigen werden sorgfältig und einzelfallbezogen geprüft. Wenn objektiv der Tatbestand eines ordnungswidrigen Handelns erfüllt ist und die erforderlichen Tatangaben wie z. B. Tatzeit und genauer Tatort zweifelsfrei korrekt vorhanden sind, wird ein Verfahren eingeleitet. Ist dies nicht der Fall, werden die Verfahren eingestellt. Eine gesonderte Statistik zu eingestellten Privatanzeigen wird nicht geführt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in &g…
An Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [T#59340920] Umgang mit Bürgeranzeigen von Falschparkern [#304081] 25-V [#304081]
Datum
23. April 2024 20:46
An
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304081/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>