Umgang mit dem Parlamentarischen Bereich

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Übersicht über alle Regularien des Auswärtigen Amtes und seiner Auslandsvetretungen im Umgang den Abgeordneten des Bundestages und des Europäischen Parlaments sowie der Parlamente auf europäischer, Bundes- und Landesebene generell.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. August 2017
  • Frist
    5. September 2017
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Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über a…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Umgang mit dem Parlamentarischen Bereich [#24231]
Datum
4. August 2017 16:40
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über alle Regularien des Auswärtigen Amtes und seiner Auslandsvetretungen im Umgang den Abgeordneten des Bundestages und des Europäischen Parlaments sowie der Parlamente auf europäischer, Bundes- und Landesebene generell.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 155-2017 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre An…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 155-2017
Datum
8. August 2017 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 155-2017 [#24231] Sehr geehrt<< Anrede >> Herzl…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 155-2017 [#24231]
Datum
8. August 2017 12:19
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank fuer Ihre Eingangsbestaetigung. Ich darf darauf hinweisen, dass die Wiedergabe des Gesetzestext keine qualifizierte Kostenschaetzung darstellt. Diese muss erkennen lassen, dass sich jemand mit der Materie beschaeftigt hat und muss an den Endpreis herankommen. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie versehentlich ein Standardsschreiben genommen haben. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG: Regularien AA-EP, Vg. 155-2017 Sehr geehrter Herr Al Sharkey anbei übersende ich ein Schr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Regularien AA-EP, Vg. 155-2017
Datum
24. August 2017 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
AW: Anfrage nach dem IFG: Regularien AA-EP, Vg. 155-2017 [#24231] Sehr geehrt<< Anrede >> Zunächst ha…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Regularien AA-EP, Vg. 155-2017 [#24231]
Datum
24. August 2017 21:35
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Zunächst hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass eine Prognose der Kostenhöhe (qualifizierte Kostenschätzung) erwartet werden kann. Es ist nicht nachvollziehbar, dass dies Ihnen nicht möglich sein soll. Darüber hinaus gehe ich weiterhin davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt. Ich bitte daher zunächst um Angabe, um viele Dokumente es sich handelt. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
AW: AW: Anfrage nach dem IFG: Regularien AA-EP, Vg. 155-2017 [#24231] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inform…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem IFG: Regularien AA-EP, Vg. 155-2017 [#24231]
Datum
5. September 2017 01:45
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit dem Parlamentarischen Bereich“ vom 04.08.2017 (#24231) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit dem Parlamentarischen Bereich“ [#24231]
Datum
3. Oktober 2017 00:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24231 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Es handelt sich vorliegend um allgemeine Regelungen, die keine Ausschlussgrund vorliegen haben. Das Amt hat auch nicht dargelegt, wie gross der Umfang der Unterlagen ist und wie hoch der Bearbeitungsaufwand ist, so dass die Aussage im Schreiben vom 24.08.2017 lediglich als Schutzbehauptung zu sehen ist, um durch das Abgreifen von Adressdaten eine Beantwortung zu verhindern. Hinzu kommt, dass kein Wohnsitz vorliegt, der Gesetzgeber jedoch hierzu keinen Ausschuss vorgesehen hat. Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr mit dem Amt zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-722/002 II#0185 Sehr geehrter Herr Al S…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit dem Parlamentarischen Bereich“ [#24231]
Datum
25. Januar 2018 12:51
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-722/002 II#0185 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, Ihrem Antrag auf Informationszugang gebe ich statt. Die Argumentation zur Gebührenerhebung des Auswärtigen Amts ist von meiner Seite aus nicht zu beanstanden. Sie können diese aus dem Schreiben vom 12. Dezember 2017 entnehmen. Ich werde den Vorgang nunmehr zu den Akten nehmen. Mit freundlichen Grüßen