Sehr geehrter Herr Taschinski,
auf Ihren nachfolgenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07. Februar 2024 (Ihr Zeichen [#299511]), mit dem Sie um Herausgabe amtlicher Information bitten zu
" Finanzielle Förderung an Träger von Y7, W7 und C7 in den Jahren 2021, 22 und 23 Mit der Angabe, um welche Träger es sich handelt.
Auskunft über die Arbeit mit den jeweiligen Abschlusspapieren und inwieweit die Konsultation Ergebnisse im Ministerium und der Bundesregierung umgesetzt wurden von Y7, W7 und C7 in den Jahren 2021, 2022 und 2023"
ergeht folgender Bescheid:
1. Dem Antrag wird stattgegeben.
2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig.
I.
Rechtsgrundlage für Ihren Antrag ist § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Diese kann Ihnen gewährt werden.
Zu Frage 1.:
Auskunft über finanzielle Förderungen an Y7, W7 und C7 für 2021, 2022 und 2023 unter Mitteilung Höhe und Träger
• Youth7/Y7: Die Auswahl und Begleitung junger Menschen an den G7-Jugendbeteiligungsprozessen erfolgt über das Deutsche Nationalkomitee für Internationale Jugendarbeit (DNK). Das BMFSFJ fördert diese Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendplans über eine globale Mittelzuwendung an den Deutschen Bundesjugendring. Letzterer verwaltet die Mittel treuhänderisch für das DNK. Über die genaue Höhe der Fördermittel, die für diese explizite Aufgabe verwandt werden, entscheidet das DNK in Kooperation mit dem DBJR in eigener Zuständigkeit. Für das Jahr 2022 (Deutsche G7-Präsidentschaft) erhielt die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. eine Zuwendung in Höhe von 326.857,82 Euro für die Organisation und Durchführung des G7-Jugendgipfels in Deutschland.
• Women7/W7: Das BMFSFJ finanzierte das Projekt „Women7 – Leitung des frauenpolitischen Dialogs zur deutschen G7-Präsidentschaft“ des Deutschen Frauenrates e. V. vom 01.09.2021 bis 31.12.2023 in Höhe von insgesamt 525.935 Euro. Die Laufzeit des Vorhabens erfolgte vom 01.09.2021 bis 31.03.2023 in zwei Phasen (Phase 1: 01.09.2021 bis 14.02.2022; Phase 2: 15.02.2022 bis 31.03.2023). Zielsetzung der Maßnahme war es, gleichstellungspolitische Themen und Anliegen der Zivilgesellschaft anhand eines wirkmächtigen W7-Prozesses auch unter DEU G7-Präsidentschaft öffentlichkeitswirksam in den gesamten G7-Prozess einzubringen, den gleichstellungspolitischen G7/W7-Dialog inhaltlich und organisatorisch fortzuführen sowie Forderungen/ Empfehlungen der W7 an die G7 zu erarbeiten, zu verhandeln und die Ergebnisse an die G7-Verantwortlichen heranzutragen. Bewilligung durch das BMFSFJ: 2021: 92.780 Euro, 2022: 359.600 Euro, 2023: 73.555 Euro, insgesamt: 525.935 Euro. Den W7-Vorsitz hatte Deutscher Frauenrat e.V., mandatiert durch Bundeskanzleramt.
• Civil7/C7: Fehlanzeige.
Zu Frage 2.:
Auskunft über Arbeit mit den jeweiligen Abschlusspapieren von Y7, W7 und C7 in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und inwieweit die Ergebnisse im Ministerium und in der Bundesregierung umgesetzt wurden
• Youth7/Y7: Die Y7-Abschlussdokumente (Kommuniqués) decken je nach inhaltlichen Schwerpunkten unterschiedliche Bundesressorts ab, die für die Umsetzung der jeweiligen Forderungen zuständig sind. Die ausdrückliche Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure (hier Y7) ist über alle Ressorts hinweg gewünscht, jedoch entscheidet jedes Bundesressort hierrüber eigenständig. Die G7-Jugenddelegierten werden entsprechend zu Veranstaltungen, Briefings und De-Briefings der Bundesressorts eingeladen. Im Falle des Bundeskanzleramtes erfolgt eine fortlaufende Einbindung in den G7-Prozess durch den G7-/G20-Sherpa-Stab. Explizit jugendpolitische Forderungen in den Y7-Abschlussdokumenten im zu berichtenden Zeitraum zielen auf die Stärkung von Jugendbeteiligung auf nationaler und internationaler Ebene ab. Das BMFSFJ widmet sich dieser Forderung fortlaufend auf umfassende Weise (u.a. durch die finanzielle Förderung der Jugendarbeit, die Entwicklung von Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und die Durchführung von Jugendbeteiligungsformaten, z.B. JugendPolitikTage).
• Women7/W7: Das BMFSFJ hat den Auftrag, die G7-Prozesse in Federführung des Bundeskanzleramtes gleichstellungspolitisch zu begleiten. Dazu gehört auch die Begleitung des zivilgesellschaftlichen Dialog-Prozesses Women7 (W7). Die Stärkung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ist hier ein zentrales Ziel. Das BMFSFJ hat sich 2021, 2022 und 2023 an vielfachen Formaten und Veranstaltungen der W7 beteiligt (u. a. aktive Teilnahme an jährlichen Dialogforen und Auftaktveranstaltungen zu Beginn der G7-Präsidentschaften). Am 24. Mai 2022 fand unter deutscher G7-Präsidentschaft der W7-Gipfel in Berlin statt. Das BMFSFJ und Bundesministerin Lisa Paus haben an dem Gipfel teilgenommen. Auf dem Gipfel haben die W7 ihre Forderungen an Bundeskanzler Olaf Scholz übergeben. Das BMFSFJ hatte im Jahr der deutschen G7-Präsidentschaft eng mit den W7 zusammengearbeitet: Vertreter*innen der W7 waren Gast beim G7-Gleichstellungsminister*innentreffen am 13./14. Oktober 2022 in Berlin. Staatssekretärin Margit Gottstein nahm am 14. Oktober 2022 aktiv am W7 Outreach Event in Berlin teil. Bundesministerin Lisa Paus hatte für das W7-Handbuch ein Grußwort verfasst. Auch 2023 nahm Bundesministerin Lisa Paus an einem Side-Event der W7 im Zuge des G7-Gleichstellungsminister*innentreffens am 26.Juni 2023 in Tokio, Japan, teil. Zwei Vertreterinnen des Deutschen Frauenrates e.V. und W7-Advisors hatten der Bundesministerin im Zuge des Events eine Studie zum Umsetzungsstand der gleichstellungspolitischen G7-Vereinbarungen in DEU überreicht.
• Civil7/C7: Fehlanzeige.
II.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
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