Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß § 4 Abs 7 der HochschulCoronaVO M-V sind die Hochschulen verpflichtet, Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen.
1. Ist bei digitalen Zertifikaten nach Auffassung Ihrer Behörde eine Sichtprüfung ausreichend, um die oben genannte Regelung zu erfüllen? (Gemeint ist das Betrachten des QR-Codes mit bloßem Auge ohne Bestätigung von Echtheit und Gültigkeit)
2. Alle Ihrer Behörde vorliegenden Dokumente (einschließlich und insbesondere Schriftverkehr mit den Hochschulen), in denen es um die Prüfung von digitalen Test- und Immunitätszertifikaten an Hochschulen (im Rahmen des Lehrbetriebs) geht sowie sämtliche Dokumente, die mindestens einen der Begriffe „CovPass“, „CWA“, „Corona-Warn-App“, „CovPassCheck“ oder „CovPassCheck-App“ enthalten.
3. Sämtliche Ihrer Behörde vorliegenden Gutachten bzw. Stellungnahmen bzgl. des Einsatzes der CovPassCheck-App zur Überprüfung von digitalen Immunitäts- und Testzertifikaten
Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 242968
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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