Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen

- alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen
- die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand
- die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand
- die Telefonnnummern, unter denen das Ordnungsamt zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erreichbar ist sowie die Zeiten, zu denen es erreichbar ist

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gevelsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen [#258257]
Datum
2. September 2022 12:29
An
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen - die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand - die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand - die Telefonnnummern, unter denen das Ordnungsamt zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erreichbar ist sowie die Zeiten, zu denen es erreichbar ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258257/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Nach abgeschlossener Bea…
Von
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Betreff
AW: Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen [#258257]
Datum
2. September 2022 12:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Nach abgeschlossener Bearbeitung, erhalten Sie die Antwort auf elektronischem Wege. Mit freundlichem Gruß

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Kommunalverwaltung Gevelsberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre u.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: - Dienstanweisungen oder ähn…
Von
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Betreff
AW: Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen [#258257]
Datum
27. September 2022 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre u.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: - Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen liegen nicht vor. Die Ahndung von Parkverstößen erfolgt auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie deren Tatbestandskatalog. - Buß- und Verwarnungsgelder vom 09.11.2021 (Inkrafttreten des neuen bundeseinheitlichen Tatbestandkataloges) bis zum 30.08.2022: Insgesamt 989 Stück. Eine Auswertung nach Tatbeständen ist mit einem größeren Aufwand verbunden. Die Berechnung der entstehenden Gebühren richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Gevelsberg. Für jede angefangene halbe Stunde beträgt die Gebühr 25,00 Euro. - Im genannten Zeitraum wurde ein Fahrzeug abgeschleppt. - Die Ordnungsbehörde ist grundsätzlich während der Öffnungszeiten, montags bis donnerstags von 8-16 Uhr, sowie freitags von 8-12 Uhr unter der Telefonnummer 02332 / 771-182 erreichbar. Alternativ können Beschwerden oder Hinweise auf Falschparker auch bei der Bürgerinfo unter 02332 / 771-0 angezeigt werden. Schriftliche Hinweise können zudem gerne per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> gesendet werden. Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichem Gruß