Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen

Anfrage an: Stadt Wuppertal

- alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen
- die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand
- die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand
- die Telefonnnummern, unter denen das Ordnungsamt zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erreichbar ist sowie die Zeiten, zu denen es erreichbar ist

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Warte auf Antwort
  • Datum
    4. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Wuppertal Details
Von
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Betreff
Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen [#258378]
Datum
4. September 2022 13:23
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen - die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand - die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand - die Telefonnnummern, unter denen das Ordnungsamt zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erreichbar ist sowie die Zeiten, zu denen es erreichbar ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258378/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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