Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen

- alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen
- die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand
- die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand
- die Telefonnnummern, unter denen das Ordnungsamt zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erreichbar ist sowie die Zeiten, zu denen es erreichbar ist

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen [#258381]
Datum
4. September 2022 13:23
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen - die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand - die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand - die Telefonnnummern, unter denen das Ordnungsamt zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erreichbar ist sowie die Zeiten, zu denen es erreichbar ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258381/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Hagen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne komme ich auf Ihre Fragen zurück und lasse Ihnen die gewünschten In…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
WG: Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen [#258381]
Datum
14. Oktober 2022 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne komme ich auf Ihre Fragen zurück und lasse Ihnen die gewünschten Informationen zukommen. Die längere Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen. Für die Aufbereitung der Daten war die Beteiligung verschiedener Dienststellen erforderlich, was einen erhöhen Koordinierungsaufwand zur Folge hatte. Sofern Sie alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen erbeten, kann mitgeteilt werden, dass diesbezüglich keine gesonderten Dienstanweisungen existieren. Die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs nehmen ihre Aufgabe auf Grundlade der einschlägigen, geltenden Rechtsordnung, hier vor allem des StVG sowie der StVO wahr. Die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge entnehmen Sie bitte ebenfalls der beigefügten Übersicht. Für Hinweise in Bezug auf verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge ist das Ordnungsamt telefonisch unter der Rufnummer 02331/207-4902 erreichbar. Mit freundlichen Grüßen