Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen

- alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen
- die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand
- die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand
- die Telefonnnummern, unter denen die Polizei im Rahmen der subsidiären Zuständigkeit zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erreichbar ist

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen [#258061]
Datum
30. August 2022 19:53
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen - die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand - die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand - die Telefonnnummern, unter denen die Polizei im Rahmen der subsidiären Zuständigkeit zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erreichbar ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258061/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Via
Briefpost
Betreff
E-Mail-Adresse
Datum
30. August 2022
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> da die bisherigen E-…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen [#258061]
Datum
30. August 2022 19:58
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> da die bisherigen E-Mails an das Postfach immer wieder verschwinden, sende ich eine Kopie meiner Anfrage direkt an Sie. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen - die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand - die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand - die Telefonnnummern, unter denen die Polizei im Rahmen der subsidiären Zuständigkeit zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erreichbar ist Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/25806... Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258061/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist heute bei mir eingegangen und wird entsprechend bearbeit…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Betreff
AW: Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen [#258061]
Datum
31. August 2022 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist heute bei mir eingegangen und wird entsprechend bearbeitet. Dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen, da ich zur Beantwortung zunächst Stellungnahmen der zuständigen Kolleg*innen anfordern muss. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> nachdem mir nunmehr alle Stellungnahmen zu Ihre Anfrage vorliegen, möchte…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Betreff
AW: Umgang mit Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- und Radverkehrsanlagen [#258061]
Datum
30. September 2022 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nachdem mir nunmehr alle Stellungnahmen zu Ihre Anfrage vorliegen, möchte ich diese nachfolgen beantworten. Zu Frage 1 (alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente zum Vorgehen bei Falschparkern und Verkehrsbehinderungen auf Geh- bzw. Radverkehrsanlagen): Es gibt keine Dienstanweisungen bei der KPB Ennepe-Ruhr-Kreis, die sich ausschließlich mit Falschparkern auf Gehwegen oder Radverkehrsanlagen beschäftigen. Für die Ahndung der genannten Verkehrsordnungswidrigkeiten sind das OWiG und die StVO maßgeblich. Beide Gesetze sind für jedermann öffentlich zugänglich und einsehbar. Für den ruhenden Verkehr ist zudem primär die Ordnungsbehörde der jeweils örtlich zuständigen Stadt zuständig. Zu Frage 2 (die Anzahl der verhängten Buß- und Ordnungsgelder, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand): Die Frage ist nicht hinreichend bestimmt, da weder die Kommune noch der Zeitraum der Abfrage genannt sind. Darüber hinaus würde, auch bei einer Konkretisierung der Frage, die Zusammenstellung der Daten einen erheblichen Verwaltungsaufwand darstellen. Sofern diese Daten überhaupt ermittelt werden könne. Weiterhin würde dieser Aufwand zur Erhebung einer Gebühr führen, für die 75€ je Stunde anfallen würde. Zu Frage 3 (die Anzahl der umgesetzten/abgeschleppten Fahrzeuge, wenn vorhanden aufgeschlüsselt nach Tatbestand): Siehe Antwort zu zwei. Zu Frage 4 (die Telefonnummern, unter denen die Polizei im Rahmen der subsidiären Zuständigkeit zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erreichbar ist): Die Polizei ist in dringenden Fällen immer unter der 110 zu erreichen. In nicht dringenden Fällen kann jede Wache über eine normale Amtsleitung erreicht werden. Das wären im Einzelnen die Wache Ennepetal mit der Nummer 02333-9166-4000, die Wache Hattingen mit der Nummer 02324-9166-6000 und die Wache Wetter unter der Nummer 02335-9166-70 Mit freundlichen Grüßen