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Umgang mit "Fridays for Future" im Hinblick auf die Schulpflicht

Wurden Konflikte die im Hinblick auf die Schulpflicht aufgrund der regelmäßig stattfindenden "Fridays for Future"-Demonstrationen bereits durch das Schulamt Ihrer Behörde behandelt?
Falls ja, beantrage ich Zugang zu Informationen aus welchen dies hervorgeht (Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, Schriftverkehr - auch E-Mails -, et cetera).

Bestehen interne Vorschriften/ Weisungen/ Empfehlungen an oder gegenüber Schulen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, wie mit diesem Phänomen umzugehen ist?
Falls ja, beantrage ich Zugang zu diesen Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2019
  • Frist
    20. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit "Fridays for Future" im Hinblick auf die Schulpflicht [#144302]
Datum
21. Mai 2019 14:33
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurden Konflikte die im Hinblick auf die Schulpflicht aufgrund der regelmäßig stattfindenden "Fridays for Future"-Demonstrationen bereits durch das Schulamt Ihrer Behörde behandelt? Falls ja, beantrage ich Zugang zu Informationen aus welchen dies hervorgeht (Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, Schriftverkehr - auch E-Mails -, et cetera). Bestehen interne Vorschriften/ Weisungen/ Empfehlungen an oder gegenüber Schulen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, wie mit diesem Phänomen umzugehen ist? Falls ja, beantrage ich Zugang zu diesen Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: <Information-entfernt> Gesendet: Dienstag, 21. Mai 2019 14:33 An: Pos…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Betreff
WG: Umgang mit "Fridays for Future" im Hinblick auf die Schulpflicht [#144302]
Datum
21. Mai 2019 16:03
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: <Information-entfernt> Gesendet: Dienstag, 21. Mai 2019 14:33 An: Poststelle im LRA Betreff: Umgang mit "Fridays for Future" im Hinblick auf die Schulpflicht [#144302] Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurden Konflikte die im Hinblick auf die Schulpflicht aufgrund der regelmäßig stattfindenden "Fridays for Future"-Demonstrationen bereits durch das Schulamt Ihrer Behörde behandelt? Falls ja, beantrage ich Zugang zu Informationen aus welchen dies hervorgeht (Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, Schriftverkehr - auch E-Mails -, et cetera). Bestehen interne Vorschriften/ Weisungen/ Empfehlungen an oder gegenüber Schulen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, wie mit diesem Phänomen umzugehen ist? Falls ja, beantrage ich Zugang zu diesen Informationen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bisher wurden keine derartigen Konflikte be…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Umgang mit "Fridays for Future" im Hinblick auf die Schulpflicht [#144302]
Datum
22. Mai 2019 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bisher wurden keine derartigen Konflikte behandelt noch Weisungen oder Vorschriften durch unser Amt erteilt. Viele Grüße

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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Anfrage! Mit freundlic…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit "Fridays for Future" im Hinblick auf die Schulpflicht [#144302]
Datum
22. Mai 2019 11:34
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 144302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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