Umgang mit IFG-Anfrage

am 17. Oktober 2023 um 16:10 Uhr ging bei der Verbindungsstelle Ihrer Senatsverwaltung eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, weitergeleitet von der Verbindungsstelle der Kulturverwaltung ein, Thema sind Projekte der Kulturverwaltung Berlin GmbH.

Bitte übersenden Sie mir sämtliche hausinterne Kommunikation zur Beantwortung der IFG-Anfrage. Das inkludiert eMails zur hausinternen Weiterleitung der Anfrage, Abzeichnungsprozesse und Schriftverkehr auf Papier, per eMail, Fax oder SMS, auch mit Dritten.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 17.…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Umgang mit IFG-Anfrage [#294782]
Datum
13. Dezember 2023 13:19
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 17. Oktober 2023 um 16:10 Uhr ging bei der Verbindungsstelle Ihrer Senatsverwaltung eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, weitergeleitet von der Verbindungsstelle der Kulturverwaltung ein, Thema sind Projekte der Kulturverwaltung Berlin GmbH. Bitte übersenden Sie mir sämtliche hausinterne Kommunikation zur Beantwortung der IFG-Anfrage. Das inkludiert eMails zur hausinternen Weiterleitung der Anfrage, Abzeichnungsprozesse und Schriftverkehr auf Papier, per eMail, Fax oder SMS, auch mit Dritten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 294782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294782/ Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Umgang mit IFG-Anfrage [#294782]
Datum
13. Dezember 2023 13:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Sehr geehrte Damen und Herren, einerseits haben Sie zwar die ursprüngliche Anfrage, auf die sich diese Anfrage be…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Umgang mit IFG-Anfrage [#294782]
Datum
17. Januar 2024 10:33
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, einerseits haben Sie zwar die ursprüngliche Anfrage, auf die sich diese Anfrage bezieht, auch noch nicht beantwortet, andererseits haben Sie auch bei dieser Anfrage wieder einmal die Sollfrist verletzt, ohne mir einen Bearbeitungsstand mitzuteilen. Deswegen bitte ich Sie auch hier einmal mehr, mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Mit murmeltierigen Grüßen Felix S. Schulz
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Januar 2024 10:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit IFG-Anfrage“ vom 13.12.2023 (#294782) wurde von Ihnen v…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Umgang mit IFG-Anfrage [#294782]
Datum
12. Februar 2024 23:39
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit IFG-Anfrage“ vom 13.12.2023 (#294782) wurde von Ihnen völlig überraschend für niemanden nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz

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Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit IFG-Anfrage“ vom 13.12.2023 (#294782) wurde von Ihnen n…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Umgang mit IFG-Anfrage [#294782]
Datum
22. Februar 2024 10:15
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit IFG-Anfrage“ vom 13.12.2023 (#294782) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz