Umgang mit IFG-Anfragen durch Boris Palmer

Anzahl der durch Boris Palmer persönlich beantworteten IFG-Anfragen.
Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahr.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der durch Boris Palmer pers…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit IFG-Anfragen durch Boris Palmer [#295799]
Datum
29. Dezember 2023 22:03
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der durch Boris Palmer persönlich beantworteten IFG-Anfragen. Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahr.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295799/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsstadt Tübingen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Um Energie zu sparen, bleibt die Stadtverwaltung vom 23. Dezember bis 1. Januar …
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
Automatische Antwort: Umgang mit IFG-Anfragen durch Boris Palmer [#295799]
Datum
29. Dezember 2023 22:03
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Um Energie zu sparen, bleibt die Stadtverwaltung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen. Das gilt auch für die Stabsstelle Kommunikation und Medien. E-Mails werden in dieser Zeit nur unregelmäßig gelesen. Die Bearbeitung kann deshalb länger dauern als sonst. Ab 2. Januar sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten nach der EU-DSGVO. Unsere Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie hier<https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/datenschutz_email_telefon.pdf>.
Universitätsstadt Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgese…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Umgang mit IFG-Anfragen durch Boris Palmer [#295799]
Datum
8. Januar 2024 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 29.12.2023 betreffend der durch Herrn Oberbürgermeister Palmer persönlich beantworteten Anfragen nach dem LIFG. Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen mit, dass ein Antrag nach dem LIFG gemäß § 7 Absatz 2 LIFG erkennen lassen muss, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Mit Ihrem Antrag begehren Sie pauschal die Mitteilung der Anzahl der von Herrn OB Palmer beantworteten Anfragen, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren ohne zeitliche Einschränkung. Dies wird dem Erfordernis eines hinreichend bestimmten Antrags nicht gerecht. Insofern bitte ich Sie zunächst um Konkretisierung, zu welchen Informationen tatsächlich Zugang gewünscht wird. Ob und wenn ja in welcher Höhe Gebühren fällig werden, können wir erst nach Konkretisierung des Antrags beziffern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bin der Meinung, dass mein Antrag hinreichend spezifiziert ist, da ich die Information, die ebendi…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit IFG-Anfragen durch Boris Palmer [#295799]
Datum
6. Februar 2024 20:22
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bin der Meinung, dass mein Antrag hinreichend spezifiziert ist, da ich die Information, die ebendieser Spezifizierung entspricht, begehre. Jedoch verstehe ich, dass die Beantwortung der Anfrage bei der bisherigen Spezifizierung mit gewissem Aufwand verbunden wäre, daher bemühe ich mich nachfolgend, die Anfrage zu konkretisieren, um den Aufwand für Sie zu verringern: Ich konkretisiere meine Anfrage daher hiermit folgendermaßen: Anzahl der E-Mails, welche an der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> oder der persönlichen dienstlichen Mailadresse von Boris-Palmer empfangen wurden und folgende Kriterien erfüllen: - Empfang von Januar 2015 bis Dezember 2023 - Enthält mindestens eines der folgenden Stichworte: "LIFG", "UVwG", "VIG" - Wurde direkt von der Presse-Mailadresse von Boris Palmer beantwortet oder (ggf. nach Weiterleitung) von Boris Palmers persönlichen dienstlichen Mailadresse von Boris Palmer beantwortet Ich bitte darum, das Ergebnis nach Kalenderjahr aufzuschlüsseln. Insbesondere die ersten beiden Punkte sollten Sie in gängigen Mailprogrammen als Filter einstellen können, was den Bearbeitungsaufwand meiner Anfrage im Vergleich zur ursprünglichen Spezifizierung wahrscheinlich deutlich reduziert. Darüber hinaus bitte ich Sie um eine Angabe (notfalls Schätzung), wie viele IFG-Anfragen Ihre Behörde im Kalenderjahr 2023 auf anderen Wegen (bspw. per Fax, per Brief) erhalten hat, aufgeschlüsselt nach Empfangsart (Fax, Brief, ...). Sollte Ihnen die Anfrage immer noch zu unspezifisch sein, so fordere ich Sie auf, mir konkrete Parameter zu nennen, die Ihnen zu unspezifisch sind. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295799/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Universitätsstadt Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben wie von Ihnen in den E-Mail-Accounts von Boris Palmer (<<…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Umgang mit IFG-Anfragen durch Boris Palmer [#295799]
Datum
14. Februar 2024 08:51
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben wie von Ihnen in den E-Mail-Accounts von Boris Palmer (<<E-Mail-Adresse>> bzw. <<E-Mail-Adresse>>) und der Pressestelle (<<E-Mail-Adresse>>) mit den vorgegebenen Stichworten gesucht. Ein Hinweis: Die Adresse <<E-Mail-Adresse>> war bis 2020 die persönliche E-Mail-Adresse der damaligen Leitung der Stabsstelle. Mit dem Ausscheiden der Leitung wurden alle alten E-Mails gelöscht. Folgende Anfragen sind über diese Kanäle eingegangen: 2020: 1 2021: 3 2022: 1 2023: 3 2024: 5 Beantwortet wurde keine dieser Anfragen direkt von der E-Mail-Adresse des OBs. Eine Abschätzung wie viele Anfragen insgesamt eingegangen sind, ist nicht möglich, da diese dezentral bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen