Umgang mit Journalisten

- alle Dokumente (Erlasse, Richtlinien, Vereinbarung, Handlungsanweisungen, interne E-Mails etc.), die den Umgang – in jedweder Art – mit Journalisten regeln

Um ein sog. Drittbeteiligungsverfahren zu umgehen, können – falls notwendig – personenbez. Daten geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Dezember 2019
  • Frist
    20. Januar 2020
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Johannes Filter
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - all…
An Verfassungsschutz Schleswig-Holstein Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Umgang mit Journalisten [#172590]
Datum
21. Dezember 2019 22:22
An
Verfassungsschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente (Erlasse, Richtlinien, Vereinbarung, Handlungsanweisungen, interne E-Mails etc.), die den Umgang – in jedweder Art – mit Journalisten regeln Um ein sog. Drittbeteiligungsverfahren zu umgehen, können – falls notwendig – personenbez. Daten geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 172590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172590
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Verfassungsschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Falter, die Landesbehörde für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein verfügt nicht über die angef…
Von
Verfassungsschutz Schleswig-Holstein
Betreff
WG: [EXTERN] Umgang mit Journalisten [#172590]
Datum
22. Januar 2020 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Falter, die Landesbehörde für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein verfügt nicht über die angefragten Informationen. Der Umgang mit Journalisten obliegt dem Pressesprecher des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, da die Landesbehörde für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein eine Abteilung des Ministeriums ist. Da es Ihnen offenbar explizit um den Umgang mit Journalisten durch die Landesbehörde für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein geht, wurde darauf verzichtet, Ihre Anfrage an den Pressesprecher des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein weiterzugeben. Mit freundlichen Grüßen