Umgang mit Mitarbeitenden

Welche Auswirkung hat die neue Bibliotheksleitung seit ihrem Beginn 2021 auf
- Anzahl weggeworfener Bücher, auch Zeitschriften (Anzahl in Bänden, unterschieden nach Fachgebieten)
- Ausmaß der Krankentag pro erkranktem Mitarbeitenden (Anzahl summiert, pro Kalenderjahr, Angabe in Tagen)
- Ausmaß des Anteils der erkrankten Mitarbeitenden (Anteil in Prozent der Gesamtbelegschaft am Hauptbibliotheksort)
- Anzahl der Mitarbeitenden, die seit dem die Bibliothek vorzeitig verlassen haben (Anzahl in Personen)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Auswirkung hat…
An Otto-von-Guericke-Universität. Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Mitarbeitenden [#268308]
Datum
22. Januar 2023 07:19
An
Otto-von-Guericke-Universität. Universitätsbibliothek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Auswirkung hat die neue Bibliotheksleitung seit ihrem Beginn 2021 auf - Anzahl weggeworfener Bücher, auch Zeitschriften (Anzahl in Bänden, unterschieden nach Fachgebieten) - Ausmaß der Krankentag pro erkranktem Mitarbeitenden (Anzahl summiert, pro Kalenderjahr, Angabe in Tagen) - Ausmaß des Anteils der erkrankten Mitarbeitenden (Anteil in Prozent der Gesamtbelegschaft am Hauptbibliotheksort) - Anzahl der Mitarbeitenden, die seit dem die Bibliothek vorzeitig verlassen haben (Anzahl in Personen)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268308/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Otto-von-Guericke-Universität. Universitätsbibliothek
Sehr << Antragsteller:in >> wir wählen diese Anrede, da wir eine Studentin „<< Antragsteller:in…
Von
Otto-von-Guericke-Universität. Universitätsbibliothek
Betreff
AW: Umgang mit Mitarbeitenden [#268308]
Datum
14. Februar 2023 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir wählen diese Anrede, da wir eine Studentin „<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>“ nicht in unserer Nutzerkartei finden können. Dennoch gehen wir kurz auf Ihre Fragen ein: Welche Auswirkung hat die neue Bibliotheksleitung seit ihrem Beginn 2021 auf 1. Anzahl weggeworfener Bücher, auch Zeitschriften (Anzahl in Bänden, unterschieden nach Fachgebieten) Keine. Es wurden weder Bücher noch Zeitschriften „weggeworfen“; vielmehr wurde eine seit Jahren überfällige Bestandsrevision nach Maßstäben und Kriterien üblicher bibliographischer Alltagsroutine auf den Weg gebracht. Veraltete Auflagen, seit 10 oder mehr Jahren nicht entliehene Werke, unnötige Mehrfachexemplare, sowie Printexemplare bei gleichzeitiger elektronischer Verfügbarkeit an der UB wurden ausgesondert, anderen Bibliotheken angeboten, und – wenn diese sie auch nicht haben wollten – Instituten oder einem Antiquariat überlassen, das sie für einen kleinen Betrag aufkaufte. Es ist sichergestellt, dass alle abgegebenen Werke, die wider Erwarten und gegen jede Wahrscheinlichkeit doch noch einmal hier benötigt werden, aus anderen Bibliotheken angefordert werden können. 2. Ausmaß der Krankentag pro erkranktem Mitarbeitenden (Anzahl summiert, pro Kalenderjahr, Angabe in Tagen) Der Krankenstand der Bibliotheksmitarbeiter*innen hat sich unter der neuen Bibliotheksleitung nicht erkennbar verändert. 3 Ausmaß des Anteils der erkrankten Mitarbeitenden (Anteil in Prozent der Gesamtbelegschaft am Hauptbibliotheksort) Wir geben keine Informationen auf allgemeine Anfragen über Krankenstände. Zudem besteht kein Bezug zur „neuen Bibliotheksleitung“. 4. Anzahl der Mitarbeitenden, die seit dem die Bibliothek vorzeitig verlassen haben (Anzahl in Personen) Keine, bei denen ein Bezug zur neuen Bibliotheksleitung herzustellen wäre. Mitarbeiter*innen haben sich auf besser dotierte Stellen wegbeworben (ein normaler Prozess), ein Arbeitsverhältnis wurde während der Probezeit beendet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ad1) Das IZG LSA sollten Sie als Dienststellenleitung kennen. Das tun …
An Otto-von-Guericke-Universität. Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit Mitarbeitenden [#268308]
Datum
19. Februar 2023 13:12
An
Otto-von-Guericke-Universität. Universitätsbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ad1) Das IZG LSA sollten Sie als Dienststellenleitung kennen. Das tun Sie offenbar nicht. Der Gesetzgeber hat darin festgelegt, dass "jede natürliche oder juristische Person des Privatrechts unabhängig von einem besonderem Interesse oder einer Betroffenheit oder dem Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit antragsberechtigt ist." Dafür muss niemand, wie Sie geschrieben haben, in Ihrer "Nutzerkartei" sein. Ad2) Sie haben in Ihrer Antwort ausdrücklich und hierin nunmehr öffentlich behauptet, meinen Namen mit Ihrer "Nutzerkartei" abgeglichen zu haben. Machen Sie das öfter, Namen mit Ihrer "Nutzerkartei" abzugleichen? Dafür besteht hier kein Sachzusammenhang, siehe Ad1. Damit liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze der DSGVO vor. Sie sind zur Selbstanzeige gegenüber Ihren Datenschutzbeauftragten nun verpflichtet. Deren Vollzug werde ich treuhänderisch betreuen. Ad3) Wenn Sie nicht schon moralische Gründe dazu motivieren können, so verlangt das der Gesetzgeber von Ihnen: Das IZG LSA sowie Ihre vertraglichen Pflichten verlangen wahrheitsgetreue Aussagen. Mir liegen Fakten vor, die Ihren Antworten auf 1), 2) und 4) widersprechen. Hiermit fordere ich Sie auf, Ihre Antworten wahrheitsgetreu zu korrigieren bis 5.3.2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268308/
Otto-von-Guericke-Universität. Universitätsbibliothek
Sehr << Antragsteller:in >> gern nehmen wir zu Ihrer Rückantwort Stellung: ad 1. Dass "jede n…
Von
Otto-von-Guericke-Universität. Universitätsbibliothek
Betreff
AW: Umgang mit Mitarbeitenden [#268308]
Datum
2. März 2023 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gern nehmen wir zu Ihrer Rückantwort Stellung: ad 1. Dass "jede natürliche oder juristische Person des Privatrechts unabhängig von einem besonderem Interesse oder einer Betroffenheit oder dem Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit antragsberechtigt ist", wird nicht in Abrede gestellt. Sie dürfen selbst unter einem Pseudonym fragen, müssen dies dann aber auch nach außen hin kenntlich machen. Nach den Nutzerbedingungen von „FragdenStaat“ ist es unzulässig, unter dem Namen einer anderen Person eine Anfrage zu stellen!“ Auch dem Antwortenden stehen zu schützende Interessen zu. Wegen der pauschalen Adressangabe „<< Adresse entfernt >>“ bitten wir um Klarstellung. ad 2. Eine Weitergabe von (ohnehin nicht existierenden) Daten an Dritte ist nicht erfolgt; somit kann auch kein Verstoß gegen die DSVGO vorliegen. ad 3. Ihre Argumentation ist unlogisch – wenn ihnen tatsächlich gegenteilige Fakten, wie Sie selbst behaupten, vorliegen, brauchen Sie keine Fragen mehr stellen, da Sie die Antwort schon selbst kennen! Im weiteren geht aus den Nutzungsbedingungen hervor, dass missbräuchliche Fragen und solche, die auf vertrauliche und zu schützende Antworten abzielen, nicht beantwortet werden müssen. Es bleibt daher bei unseren bisherigen Antworten dazu. Alle andern Fragen haben wir nach bestem Wissen im Rahmen unserer Möglichkeiten, ohne größeren Aufwand betreiben zu müssen, beantwortet. Konkrete Vereinzelungen, wenn von Ihnen weiterhin gewünscht, können gegen eine entsprechende Gebühr wegen des erhöhten Arbeitsaufwands, recherchiert werden. Wir bitten in diesem Fall um Angabe Ihrer zustellfähigen Adresse, um anschließend unseren Kostenbescheid zustellen zu können. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, Danke für Ihre Rückmeldung. Sie sind um Auskunft gebeten worden auf Basis einer gesetzlichen Grundlag…
An Otto-von-Guericke-Universität. Universitätsbibliothek Details
Von
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Betreff
AW: Umgang mit Mitarbeitenden [#268308]
Datum
4. März 2023 09:42
An
Otto-von-Guericke-Universität. Universitätsbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Danke für Ihre Rückmeldung. Sie sind um Auskunft gebeten worden auf Basis einer gesetzlichen Grundlage. Sie sind nicht um Diskussion derselben sowie mit dem Antragsteller gebeten worden. Für Ihre Antwort vom 14. Februar 2023 besteht der Verdacht der Falschauskunft. Das in Ihrer Antwort offenbar gemachte Defizit von Basiskenntnissen schlussfolgerendern Denkens Ihrerseits befreit Sie nicht von einer wahrheitsgetrauen Auskunft. Gleiches gilt für Ihren Umgang mit personenbezogenen Daten Ihrer „Nutzerkartei“. Weil auch das Letztgenannte eine schwerwiegende Rechtsverletzung ist, führe ich sie für Sie aus: Ihre "Nutzerkartei" haben Sie in mindestens 1 nachweislichen Fall rechtsverletzend verwendet. Die von Ihnen erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen Sie ausschließlich nur für die Zwecke verwenden, für die Sie sie erhoben haben, hier: Bibliotheksleihe. Sie dürfen Sie keinesfalls vorsätzlich missbräuchlich verwenden, hier: zum Zweck des Namensabgleichs für diese Anfrage. Auch weil Sie das sogar öffentlich getan haben, darf von einem berechtigten Verdacht aller Personen, die Sie in Ihrer "Nutzerkartei" gespeichert haben, ausgegangen werden, dass deren Daten wie Wohnanschrift oder Daten darüber, welche Bücher sie gelesen haben, ebenfalls durch Sie missbräuchlich verwendet können. Sie stehen für eine von uns Steuerzahlern finanzierte Einrichtung der Öffentlichen Hand. Das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber solchen Einrichtungen, hier: Universitätsbibliothek Magdeburg, ist ein moralisches sowie hohes Rechtsgut, das Sie mindestens in 1 nachweislichen Fall verletzt haben. Sie sind zur Anzeige des Datenschutzvorfalls verpflichtet; wiederholt werden Sie dazu aufgefordert, dieser gesetzlichen Pflicht Folge zu leisten sowie Regeln zu befolgen, die das zukünftig ausschließen. Ebenfalls erneut weise ich Sie darauf hin, dass Sie zur wahrheitsgetreuen Auskunftsangabe verpflichtet sind und das nicht erst dann, wenn Sie dafür Geld, hier: Gebühr, bekommen. Sie sind nicht um „konkrete Vereinzelungen“ gebeten worden. Sie sind um eine wahrheitsgetreue Angabe gebeten worden, was eine Korrektur Ihrer o.g. Antwort bedeutet, keine Neuerstellung derselben. Es ist nicht ersichtlich gemacht worden, warum das zu einem erhöhten und damit kostenpflichtigen Aufwand führen soll. Ferner haben Sie damit den Verdacht, dass Ihre Auskunft nicht wahrheitsgetreu ist, erhärtet. Wäre sie wahrheitsgemäß, würden Sie nicht anbieten, „gegen eine entsprechende Gebühr“ zu „recherchieren“, um die Fragen anders zu beantworten, weil es dann nichts weiter zu recherchieren gäbe, wären sie bereits von Ihnen wahrheitsgetreu beantwortet worden. Ich freue mich auf Ihre korrekte Antwort bis zum 31. März 2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268308/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>