Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte

Anfrage an: Stadt Aschaffenburg

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in den Jahren 2022 …
An Stadt Aschaffenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte [#302200]
Datum
6. März 2024 19:17
An
Stadt Aschaffenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302200/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Aschaffenburg
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen die Antworten zu Ihren Fragen, soweit es mir mögli…
Von
Stadt Aschaffenburg
Betreff
AW: Umgang mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Dritte [#302200]
Datum
3. April 2024 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
30,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen die Antworten zu Ihren Fragen, soweit es mir möglich ist. Die exakte Zahl an Privatanzeigen kann ich Ihnen nicht mitteilen. Doppelte Anzeigen oder ungenügende Privatanzeigen, sei es aufgrund fehlender Angaben oder weil in der Anzeige kein Parkverstoß zu erkennen ist, werden nicht erfasst. Es wird aber geschätzt, dass ca. 10-15% der eingehenden Anzeigen aussortiert werden müssen. Anzahl eingeleitete Verfahren aufgrund Privatanzeigen: 2022: 427 2023: 489 Die Verwarngelder kann ich Ihnen ebenfalls nicht exakt mitteilen. Eine Statistik, welche zwischen Verwarnungen des Verkehrsüberwachungsdienstes und Drittanzeigen unterscheidet gibt es erst ab dem 05.07.2023. Es wurden in dem Zeitraum 05.07.2023 bis 31.12.2023 Verwarn- bzw. Bußgelder in Höhe von 10.400 € aufgrund von Drittanzeigen verhängt. Dabei wurden in 17 Fällen jeweils 1 Punkt vergeben. Mit freundlichen Grüßen