Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind.
Gibt es beim Landratsamt Vogtlandkreis Vorgaben oder Vorschriften, wie vorzugehen ist, wenn von Amts wegen ein rechtswidrig nicht begünstigender Verwaltungsakt wieder aufzuheben ist? Wenn ja, welche genau?
Anfrage abgelehnt
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Datum10. Februar 2020
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12. März 2020
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- Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
- Datum
- 10. Februar 2020 19:36
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- AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
- Datum
- 11. Februar 2020 08:44
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- AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
- Datum
- 12. März 2020 04:09
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- Landratsamt Vogtlandkreis
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- AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
- Datum
- 12. März 2020 07:50
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- AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
- Datum
- 20. März 2020 03:55
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- Landratsamt Vogtlandkreis
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- AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
- Datum
- 20. März 2020 07:14
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- AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
- Datum
- 31. Mai 2020 04:59
- An
- Landratsamt Vogtlandkreis
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