Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind.

Gibt es beim Landratsamt Vogtlandkreis Vorgaben oder Vorschriften, wie vorzugehen ist, wenn von Amts wegen ein rechtswidrig nicht begünstigender Verwaltungsakt wieder aufzuheben ist? Wenn ja, welche genau?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es beim Landra…
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Von
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Betreff
Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
Datum
10. Februar 2020 19:36
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es beim Landratsamt Vogtlandkreis Vorgaben oder Vorschriften, wie vorzugehen ist, wenn von Amts wegen ein rechtswidrig nicht begünstigender Verwaltungsakt wieder aufzuheben ist? Wenn ja, welche genau?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 179960 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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Landratsamt Vogtlandkreis
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Von
Landratsamt Vogtlandkreis
Betreff
AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
Datum
11. Februar 2020 08:44
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Ver…
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AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
Datum
12. März 2020 04:09
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind.“ vom 10.02.2020 (#179960) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179960 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
Datum
12. März 2020 07:50
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Ver…
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AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
Datum
20. März 2020 03:55
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind.“ vom 10.02.2020 (#179960) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179960 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
Datum
20. März 2020 07:14
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AW: Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind. [#179960]
Datum
31. Mai 2020 04:59
An
Landratsamt Vogtlandkreis
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten, die von Amts wegen aufzuheben sind.“ vom 10.02.2020 (#179960) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179960 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>