Umgang mit Studienabbrechern bei AFBG-Förderanträgen

auf der Webseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/willkommen-im-br/aufstiegs-blog/tipps/nach_dem_studienabbruch.html steht u.a. "Studierende, die nach ihrem Bachelor oder ihrem Fachhochschul-Diplom eine berufliche Weiterqualifikation anstreben sowie Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher, die noch keinen Studienabschluss erworben haben, können das Aufstiegs-BAföG nutzen." Auch den Materialien des Gesetzgebers lässt sich eindeutig entnehmen, dass Abbrecher die Möglichkeit haben sollen, AFBG Förderung zu erhalten.

Mir wiederum teilten Sie mit, dass dies beim Landratsamt Ostalbkreis nicht so sei, weil der § 7 Abs. 3 AFBG Studienabbrecher nur dann zulasse, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Das gelte auch dann, wenn der Antragsteller vorher keine AFBG-Förderung erhalten habe.

Interessant.

Bitte stellen Sie mir die Dienstanweisungen dazu zur Verfügung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Studienabbrechern bei AFBG-Förderanträgen [#277046]
Datum
23. April 2023 18:03
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf der Webseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/willkommen-im-br/aufstiegs-blog/tipps/nach_dem_studienabbruch.html steht u.a. "Studierende, die nach ihrem Bachelor oder ihrem Fachhochschul-Diplom eine berufliche Weiterqualifikation anstreben sowie Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher, die noch keinen Studienabschluss erworben haben, können das Aufstiegs-BAföG nutzen." Auch den Materialien des Gesetzgebers lässt sich eindeutig entnehmen, dass Abbrecher die Möglichkeit haben sollen, AFBG Förderung zu erhalten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mir wiederum teilten Sie mit, dass dies beim Landratsamt Ostalbkreis nicht so sei, weil der § 7 Abs. 3 AFBG Studienabbrecher nur dann zulasse, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Das gelte auch dann, wenn der Antragsteller vorher keine AFBG-Förderung erhalten habe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Interessant.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Bitte stellen Sie mir die Dienstanweisungen dazu zur Verfügung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277046/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ostalbkreis
Sehr << Antragsteller:in >> Sie fordern nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz die Dienstanweisun…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Umgang mit Studienabbrechern bei AFBG-Förderanträgen [#277046]
Datum
5. Mai 2023 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie fordern nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz die Dienstanweisung zum Thema § 7 AfBG an, insbesondere dass Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher keine AfBG Leistungen erhalten können. Für das AfBG gibt es weder eine Durchführungsverordnung noch Richtlinien. Die Verwaltung wendet das Gesetz unter Einbeziehung der Rechtsprechung auf den Fall an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, da Ihr ja angebt, Studienabbrecher grundsätzlich von der Förderung auszuschließen (es sei denn, es lie…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit Studienabbrechern bei AFBG-Förderanträgen [#277046]
Datum
5. Mai 2023 11:51
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da Ihr ja angebt, Studienabbrecher grundsätzlich von der Förderung auszuschließen (es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor), muss es hierzu ja eine Dienstanweisung geben. Ich bitte um Zurverfügungstellung dieser Dienstanweisung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277046/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ostalbkreis
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt, gibt es dazu keine Dienstanweisung. Mit freund…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Umgang mit Studienabbrechern bei AFBG-Förderanträgen [#277046]
Datum
5. Mai 2023 11:53
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt, gibt es dazu keine Dienstanweisung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, [geschwärzt] haben Ihre Kolleginnen angegeben, dass Studienabbrecher beim Landratsamt Ostalbkreis grun…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit Studienabbrechern bei AFBG-Förderanträgen [#277046]
Datum
20. Mai 2023 09:24
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, [geschwärzt] haben Ihre Kolleginnen angegeben, dass Studienabbrecher beim Landratsamt Ostalbkreis grundsätzlich immer abgelehnt werden, es sei denn es könne ein wichtiger Grund nachgewiesen werden. Ich gehe davon aus, dass ihre Kolleginnen deren gerichtliche Wahrheitspflicht nachgekommen sind und dies der Wahrheit entspricht. Nun ist es so, dass der Gesetzgeber in einem klaren und unmissverständlichen Deutsch formulierte, dass Studienabbrecher ausdrücklich als Empfänger von AFBG-Förderung adressiert werden, diese also nicht nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes entsprechende Förderung enthalten sollen, sondern auch dann, wenn ein solcher nicht vorliegt. Es erscheint ausgeschlossen, dass sich Ihre Kollegen und Kolleginnen beim Landratsamt Ostalbkreis einfach mal intern abgesprochen und entschieden haben, sich nicht an das Gesetz zu halten, ohne dass es eine entsprechende Dienstanweisung gibt. Bitte stellen Sie mir diese Dienstanweisung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 277046 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landratsamt Ostalbkreis
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Mai 2023 09:25
Status
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Landratsamt Ostalbkreis
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen erbetenen Vorschriften können - wie bereits mehrfach mitget…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Umgang mit Studienabbrechern bei AFBG-Förderanträgen [#277046]
Datum
24. Mai 2023 14:21
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen erbetenen Vorschriften können - wie bereits mehrfach mitgeteilt - nicht übermittelt werden, da diese dem Landkreis nicht vorliegen. Wir bitten Sie deshalb, von weiteren Anforderungsschreiben abzusehen. Sollten weitere Schreiben bzw. E-Mails gleichen Inhaltes eingehen, werden diese als mit den vorherigen Schreiben bzw. E-Mails als beantwortet angesehen. Mit freundlichen Grüßen