Umgang mit und Zählung von entfallenden Fördermaßnahmen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

eine Übersicht darüber, wie und in welcher Weise mit entfallenden Fördermaßnahmen umgegangen werden soll ( Ersatz, etc) oder wie diese entfallenden Maßnahmen gezählt werden. Gemeint sind hier auch Fördermaßnahmen die durch "Doppelbesetzung" bzw Teilung gewährleistet werden sollen.
Welche Anordnungen bzw. Abläufe sind dafür an den Schulen in angedacht?
Werden solche "Unterrichtsstunden" in die "normale" Ausfallstatistik einbezogen?
Gibt es eine explizite Statistik zu diesem Thema ?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit und Zählung von entfallenden Fördermaßnahmen [#169451]
Datum
29. Oktober 2019 12:44
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht darüber, wie und in welcher Weise mit entfallenden Fördermaßnahmen umgegangen werden soll ( Ersatz, etc) oder wie diese entfallenden Maßnahmen gezählt werden. Gemeint sind hier auch Fördermaßnahmen die durch "Doppelbesetzung" bzw Teilung gewährleistet werden sollen. Welche Anordnungen bzw. Abläufe sind dafür an den Schulen in angedacht? Werden solche "Unterrichtsstunden" in die "normale" Ausfallstatistik einbezogen? Gibt es eine explizite Statistik zu diesem Thema ? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Ich antworte Ihnen gerne …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Umgang mit und Zählung von entfallenden Fördermaßnahmen
Datum
11. November 2019 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Ich antworte Ihnen gerne wie folgt: ... bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Übersicht darüber, wie und in welcher Weise mit entfallenden Fördermaßnahmen umgegangen werden soll ( Ersatz, etc) oder wie diese entfallenden Maßnahmen gezählt werden. Gemeint sind hier auch Fördermaßnahmen die durch "Doppelbesetzung" bzw Teilung gewährleistet werden sollen. In Berlin existiert keine gesonderte Umgangsform mit sog. Fördermaßnahmen. Diese Stunden werden wie Unterrichtsstunden der Stundentafel der Schule zugemessen und im täglichen Stundenplan auch von der jeweiligen Schulleitung im Einsatz verantwortet. Die Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen (siehe Anlage) formuliert dazu: "Die Zumessung von Lehrkräftestunden erfolgt schülerbezogen und basiert auf den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen der Berliner Schule. Die Zumessung bildet die idealtypische Bemessungsgrundlage der Versorgung mit Lehrkräften, die in der Verantwortung der einzelnen Schule organisatorisch umgesetzt wird." - Welche Anordnungen bzw. Abläufe sind dafür an den Schulen in angedacht? s.o. - Werden solche "Unterrichtsstunden" in die "normale" Ausfallstatistik einbezogen? Ja, alle zugemessenen Unterrichtsstunden sind in der "Statistik zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht" einzubeziehen. Die Informationen über den Unterrichtsausfall der einzelnen Schulen werden nach der Fertigstellung der Datenauswertung für jede Schule im Schulporträt veröffentlicht und sind somit für alle interessierten Personen zugänglich. Diese Veröffentlichung erfolgt regelhaft im Laufe des 1. Halbjahres des nachfolgenden Schuljahres. Die Auswertung zum Vertretungsanfall, Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall für die Einzelschule ist schulscharf einsehbar im Schulporträt unter: http://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_und_portraets/anwendung/ - Gibt es eine explizite Statistik zu diesem Thema ? s.o. Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in A…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit und Zählung von entfallenden Fördermaßnahmen [#169451]
Datum
11. November 2019 17:58
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169451

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