Umgang mit Vorsprechenden ohne Deutschkenntnisse

Regelungen dazu, wie mit Menschen umgegangen wird, die einen formlosen Antrag auf ALG II stellen ohne ausreichende Deutschkenntnisse zu haben, Umgang damit, dass z.B. Unionsbürger_innen nicht mit dem Hinweis auf die Amtssprache Deutsch abgewiesen werden dürfen, da dies den Nichtdiskriminierungsregeln der Europäischen Union widerspricht. Interne Anweisungen wie dieser rechtswidrige Zustand vermieden werden kann.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2016
  • Frist
    9. Dezember 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Regelungen dazu,…
An Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Vorsprechenden ohne Deutschkenntnisse [#18966]
Datum
5. November 2016 20:52
An
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Regelungen dazu, wie mit Menschen umgegangen wird, die einen formlosen Antrag auf ALG II stellen ohne ausreichende Deutschkenntnisse zu haben, Umgang damit, dass z.B. Unionsbürger_innen nicht mit dem Hinweis auf die Amtssprache Deutsch abgewiesen werden dürfen, da dies den Nichtdiskriminierungsregeln der Europäischen Union widerspricht. Interne Anweisungen wie dieser rechtswidrige Zustand vermieden werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden. Begründung: Der Anspruch auf Zugang zu…
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Umgang mit Vorsprechenden ohne Deutschkenntnisse [#18966]
Datum
5. Dezember 2016 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden. Begründung: Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber dem Jobcenter richtet sich gemäß § 50 Absatz 4 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG). Das IFG sieht gemäß § 1 Absatz 1 IFG den Zugang zu amtlichen Informationen vor. Das Vorhandensein der gewünschten Information bei der Behörde ist Voraussetzung für den Informationszugangsanspruch nach dem IFG (§ 2 Nummer 1 IFG). Das IFG bezieht sich ausdrücklich auf bereits vorhandene Informationen und sieht mithin keine Verpflichtung der Behörden vor, neue Aufzeichnungen zu erstellen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten. Regelungen zum Umgang mit Vorsprechenden ohne Deutschkenntnisse sind im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg nicht vorhanden. Ich bedauere, Ihnen keinen günstigen Bescheid erteilen zu können. Ich weise jedoch darauf hin, dass auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit Ausfüllhinweise zu den Antragsvordrucken Arbeitslosengeld II sowie teilweise auch Musterbescheide, Musterberechnungsbogen und die Merkblätter SGB II in verschiedenen Sprachen (arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, persisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, serbisch, spanisch, türkisch) zu finden sind unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485740 Mit freundlichen Grüßen