Umgang mit Vorsprechenden ohne Deutschkenntnisse
Anfrage an:
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Regelungen dazu, wie mit Menschen umgegangen wird, die einen formlosen Antrag auf ALG II stellen ohne ausreichende Deutschkenntnisse zu haben, Umgang damit, dass z.B. Unionsbürger_innen nicht mit dem Hinweis auf die Amtssprache Deutsch abgewiesen werden dürfen, da dies den Nichtdiskriminierungsregeln der Europäischen Union widerspricht. Interne Anweisungen wie dieser rechtswidrige Zustand vermieden werden kann.
Information nicht vorhanden
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Datum5. November 2016
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9. Dezember 2016
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