Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der FernUniversität Hagen

Studierende sind den Prüfungsordnungen der Hochschulen entsprechend verpflichtet, ihren schriftlichen Leistungs- und Qualifikationsnachweisen eine ehrenwörtliche Erklärung, manchmal auch eine Versicherung an Eides statt, anzufügen. Dabei müssen die Studierenden im Rahmen ebendieser Erklärung stets die Selbstständigkeit der zur Korrektur und Benotung eingereichten Qualifikationsleistung, aber auch das regelkonforme, gute wissenschaftliche Arbeiten garantieren. – Die Prüfungskandidat*innen sichern damit zu, die Leistung eigenständig (Ausschluss von Ghostwriting) als auch der guten wissenschaftlichen Praxis folgend (Ausschluss von erheblichen Zitationsverstößen beziehungsweise Plagiaten) erarbeitet zu haben. Besonders Plagiatsfälle sind in den letzten Jahren zahlreich in die öffentliche Wahrnehmung geraten, aber was unternehmen die deutschen Hochschulen eigentlich gegen den rasant wachsenden Ghostwriting-Markt für akademische Qualifikationsarbeiten, bei denen Studierende die Arbeitslast – gegen Bezahlung – an eine Ghostwriting-Agentur abgeben, welche die Erstellung der Studienleistung dann als Dienstleistung besorgt?

Konkret drängen sich hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings folgende Fragen auf:
1. Ist an der FernUniversität Hagen das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft?
2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die FernUniversität Hagen bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen?
3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen?
4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der FernUniversität Hagen sanktioniert werden?
5. Sind an der FernUniversität Hagen bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Florian Zach
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An FernUniversität in Hagen Details
Von
Florian Zach
Betreff
Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der FernUniversität Hagen [#217961]
Datum
10. April 2021 20:03
An
FernUniversität in Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studierende sind den Prüfungsordnungen der Hochschulen entsprechend verpflichtet, ihren schriftlichen Leistungs- und Qualifikationsnachweisen eine ehrenwörtliche Erklärung, manchmal auch eine Versicherung an Eides statt, anzufügen. Dabei müssen die Studierenden im Rahmen ebendieser Erklärung stets die Selbstständigkeit der zur Korrektur und Benotung eingereichten Qualifikationsleistung, aber auch das regelkonforme, gute wissenschaftliche Arbeiten garantieren. – Die Prüfungskandidat*innen sichern damit zu, die Leistung eigenständig (Ausschluss von Ghostwriting) als auch der guten wissenschaftlichen Praxis folgend (Ausschluss von erheblichen Zitationsverstößen beziehungsweise Plagiaten) erarbeitet zu haben. Besonders Plagiatsfälle sind in den letzten Jahren zahlreich in die öffentliche Wahrnehmung geraten, aber was unternehmen die deutschen Hochschulen eigentlich gegen den rasant wachsenden Ghostwriting-Markt für akademische Qualifikationsarbeiten, bei denen Studierende die Arbeitslast – gegen Bezahlung – an eine Ghostwriting-Agentur abgeben, welche die Erstellung der Studienleistung dann als Dienstleistung besorgt? Konkret drängen sich hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings folgende Fragen auf: 1. Ist an der FernUniversität Hagen das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft? 2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die FernUniversität Hagen bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen? 3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen? 4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der FernUniversität Hagen sanktioniert werden? 5. Sind an der FernUniversität Hagen bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Zach Anfragenr: 217961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217961/ Postanschrift Florian Zach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Zach

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FernUniversität in Hagen
Sehr geehrter Herr Zach, gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: 1. Ist an der FernUniversität Hagen das a…
Von
FernUniversität in Hagen
Betreff
AW: Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der FernUniversität Hagen [#217961]
Datum
7. Mai 2021 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zach, gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: 1. Ist an der FernUniversität Hagen das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft? Die Thematik des akademischen Ghoswritings ist diesseitig bekannt. Thematisiert wurde dies zuletzt im Rahmen von pandemiebedingten Onlineklausurangeboten im Open-Book-Format. Ein Debattenthema in den universitären Gremien und Organisationseinheiten war es bisher allerdings nicht. 2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die FernUniversität Hagen bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen? Die FernUniversität in Hagen hält alle Mitglieder zur Einhaltung der anerkannten Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens an. Hierzu gehört auch, dass Prüfungsleistungen grundsätzlich eigenständig zu erbringen sind und die Übernahme fremder Inhalte durch entsprechende Zitation zu kennzeichnen ist. Konkrete Konzepte, die speziell auf die Vorbeugung des Ghoswritings gerichtet sind, sind nicht bekannt. Studierende haben im Rahmen von schriftlichen Arbeiten eine Versicherung über die eigenhändige Anfertigung der Arbeit abzugeben. Nähere Regelungen können den online verfügbaren Prüfungsordnungen der Fakultäten entnommen werden. 3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen? Für Studierende existieren keine Handreichungen. Für das in Hagen tätige Personal gelten die Anforderungen, die in der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der FernUniversität in Hagen vom 06. Dezember 2017 festgelegt wurden. Die Ordnung wurde in den amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 21 / 2017 vom 22. Dezember 2017) veröffentlicht. 4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der FernUniversität Hagen sanktioniert werden? Alle Prüfungsordnungen enthalten Regelungen, nach denen eine Arbeit, in der getäuscht wurde, als nicht bestanden zu werten ist. Ferner sieht das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in § 63 Abs. 1 S.1 die Möglichkeit einer eidesstattlichen Versicherung über die Eigenständigkeit der erbrachten Leistung vor. Eine entsprechend falsche Abgabe einer solchen Versicherung kann den Straftatbestand des § 156 StGB erfüllen und würde von der FernUniversität in Hagen zur Anzeige gebracht werden. Auch normiert § 63 Abs. 5 HG einen Bußgeldtatbestand, der an die Täuschung bei der Erbringung von Prüfungsleistungen abknüpft. 5. Sind an der FernUniversität Hagen bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt? Nach Auskunft der Fakultäten, Prüfungsämter und der Rechtsabteilung sind diesseitig keine Fälle bekannt. Mit freundlichen Grüßen