Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Studierende sind den Prüfungsordnungen der Hochschulen entsprechend verpflichtet, ihren schriftlichen Leistungs- und Qualifikationsnachweisen eine ehrenwörtliche Erklärung, manchmal auch eine Versicherung an Eides statt, anzufügen. Dabei müssen die Studierenden im Rahmen ebendieser Erklärung stets die Selbstständigkeit der zur Korrektur und Benotung eingereichten Qualifikationsleistung, aber auch das regelkonforme, gute wissenschaftliche Arbeiten garantieren. – Die Prüfungskandidat*innen sichern damit zu, die Leistung eigenständig (Ausschluss von Ghostwriting) als auch der guten wissenschaftlichen Praxis folgend (Ausschluss von erheblichen Zitationsverstößen beziehungsweise Plagiaten) erarbeitet zu haben. Besonders Plagiatsfälle sind in den letzten Jahren zahlreich in die öffentliche Wahrnehmung geraten, aber was unternehmen die deutschen Hochschulen eigentlich gegen den rasant wachsenden Ghostwriting-Markt für akademische Qualifikationsarbeiten, bei denen Studierende die Arbeitslast – gegen Bezahlung – an eine Ghostwriting-Agentur abgeben, welche die Erstellung der Studienleistung dann als Dienstleistung besorgt?

Konkret drängen sich hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings folgende Fragen auf:
1. Ist an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft?
2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlinx bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen?
3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen?
4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sanktioniert werden?
5. Sind an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Florian Zach
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Details
Von
Florian Zach
Betreff
Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin [#214216]
Datum
3. März 2021 18:10
An
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studierende sind den Prüfungsordnungen der Hochschulen entsprechend verpflichtet, ihren schriftlichen Leistungs- und Qualifikationsnachweisen eine ehrenwörtliche Erklärung, manchmal auch eine Versicherung an Eides statt, anzufügen. Dabei müssen die Studierenden im Rahmen ebendieser Erklärung stets die Selbstständigkeit der zur Korrektur und Benotung eingereichten Qualifikationsleistung, aber auch das regelkonforme, gute wissenschaftliche Arbeiten garantieren. – Die Prüfungskandidat*innen sichern damit zu, die Leistung eigenständig (Ausschluss von Ghostwriting) als auch der guten wissenschaftlichen Praxis folgend (Ausschluss von erheblichen Zitationsverstößen beziehungsweise Plagiaten) erarbeitet zu haben. Besonders Plagiatsfälle sind in den letzten Jahren zahlreich in die öffentliche Wahrnehmung geraten, aber was unternehmen die deutschen Hochschulen eigentlich gegen den rasant wachsenden Ghostwriting-Markt für akademische Qualifikationsarbeiten, bei denen Studierende die Arbeitslast – gegen Bezahlung – an eine Ghostwriting-Agentur abgeben, welche die Erstellung der Studienleistung dann als Dienstleistung besorgt? Konkret drängen sich hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings folgende Fragen auf: 1. Ist an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft? 2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlinx bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen? 3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen? 4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sanktioniert werden? 5. Sind an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Zach Anfragenr: 214216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214216/ Postanschrift Florian Zach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Sehr geehrter Herr Zach, folgendes darf ich Ihnen zu Ihrer Anfrage mitteilen: Die Relevanz des Themas "Ghos…
Von
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Betreff
AW: [EXT] Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin [#214216]
Datum
9. März 2021 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zach, folgendes darf ich Ihnen zu Ihrer Anfrage mitteilen: Die Relevanz des Themas "Ghostwriting" ist auch nach Ansicht der HWR Berlin unzweifelhaft gegeben - gleichwohl wurde das Spezial-Thema "Ghostwriting" bislang nicht gesondert, sondern stets eingebettet in die übergeordneten Themen "wissenschaftliches Fehlverhalten" bzw. "Täuschungsversuche", behandelt. Sollte der Verdacht von "Ghostwriting" aufkommen, würden die zuständigen Stellen der HWR Berlin dem nachgehen. Wenn sich herausstellt, dass ein/e Studierende/r tatsächlich entgegen der abgegebenen Erklärung ihre/seine Arbeit nicht selbst angefertigt, sondern auf einen Ghostwriter zurückgegriffen hat, wäre das als Täuschungsversuch zu bewerten, der nach der jeweiligen Prüfungsordnung Sanktionen bis hin zur Exmatrikulation nach sich ziehen kann. Näheres findet sich u.a. unter §15 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung: https://www.hwr-berlin.de/fileadmin/por… Ich verweise zudem auf https://www.hwr-berlin.de/fileadmin/por… Diese Richtlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung und soll sich künftig insbesondere stärker an den jüngsten einschlägigen DFG-Richtlinien orientieren. Zu konkreten Fällen von "Ghostwriting" ist an der HWR Berlin nichts bekannt - entsprechend bestehen derzeit auch keine einschlägigen Akten. Ich gehe davon aus, dass sich damit Ihre Anfrage erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen