Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der Ruhr-Universität Bochum

Studierende sind den Prüfungsordnungen der Hochschulen entsprechend verpflichtet, ihren schriftlichen Leistungs- und Qualifikationsnachweisen eine ehrenwörtliche Erklärung, manchmal auch eine Versicherung an Eides statt, anzufügen. Dabei müssen die Studierenden im Rahmen ebendieser Erklärung stets die Selbstständigkeit der zur Korrektur und Benotung eingereichten Qualifikationsleistung, aber auch das regelkonforme, gute wissenschaftliche Arbeiten garantieren. – Die Prüfungskandidat*innen sichern damit zu, die Leistung eigenständig (Ausschluss von Ghostwriting) als auch der guten wissenschaftlichen Praxis folgend (Ausschluss von erheblichen Zitationsverstößen beziehungsweise Plagiaten) erarbeitet zu haben. Besonders Plagiatsfälle sind in den letzten Jahren zahlreich in die öffentliche Wahrnehmung geraten, aber was unternehmen die deutschen Hochschulen eigentlich gegen den rasant wachsenden Ghostwriting-Markt für akademische Qualifikationsarbeiten, bei denen Studierende die Arbeitslast – gegen Bezahlung – an eine Ghostwriting-Agentur abgeben, welche die Erstellung der Studienleistung dann als Dienstleistung besorgt?

Konkret drängen sich hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings folgende Fragen auf:
1. Ist an der Ruhr-Universität Bochum das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft?
2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die Ruhr-Universität Bochum bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen?
3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen?
4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der Ruhr-Universität Bochum sanktioniert werden?
5. Sind an der Ruhr-Universität Bochum bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Florian Zach
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ruhr-Universität Bochum Details
Von
Florian Zach
Betreff
Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der Ruhr-Universität Bochum [#214236]
Datum
4. März 2021 07:25
An
Ruhr-Universität Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studierende sind den Prüfungsordnungen der Hochschulen entsprechend verpflichtet, ihren schriftlichen Leistungs- und Qualifikationsnachweisen eine ehrenwörtliche Erklärung, manchmal auch eine Versicherung an Eides statt, anzufügen. Dabei müssen die Studierenden im Rahmen ebendieser Erklärung stets die Selbstständigkeit der zur Korrektur und Benotung eingereichten Qualifikationsleistung, aber auch das regelkonforme, gute wissenschaftliche Arbeiten garantieren. – Die Prüfungskandidat*innen sichern damit zu, die Leistung eigenständig (Ausschluss von Ghostwriting) als auch der guten wissenschaftlichen Praxis folgend (Ausschluss von erheblichen Zitationsverstößen beziehungsweise Plagiaten) erarbeitet zu haben. Besonders Plagiatsfälle sind in den letzten Jahren zahlreich in die öffentliche Wahrnehmung geraten, aber was unternehmen die deutschen Hochschulen eigentlich gegen den rasant wachsenden Ghostwriting-Markt für akademische Qualifikationsarbeiten, bei denen Studierende die Arbeitslast – gegen Bezahlung – an eine Ghostwriting-Agentur abgeben, welche die Erstellung der Studienleistung dann als Dienstleistung besorgt? Konkret drängen sich hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings folgende Fragen auf: 1. Ist an der Ruhr-Universität Bochum das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft? 2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die Ruhr-Universität Bochum bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen? 3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen? 4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der Ruhr-Universität Bochum sanktioniert werden? 5. Sind an der Ruhr-Universität Bochum bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Zach Anfragenr: 214236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214236/ Postanschrift Florian Zach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Zach

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