Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der Technischen Universität Ilmenau

Studierende sind den Prüfungsordnungen der Hochschulen entsprechend verpflichtet, ihren schriftlichen Leistungs- und Qualifikationsnachweisen eine ehrenwörtliche Erklärung, manchmal auch eine Versicherung an Eides statt, anzufügen. Dabei müssen die Studierenden im Rahmen ebendieser Erklärung stets die Selbstständigkeit der zur Korrektur und Benotung eingereichten Qualifikationsleistung, aber auch das regelkonforme, gute wissenschaftliche Arbeiten garantieren. – Die Prüfungskandidat*innen sichern damit zu, die Leistung eigenständig (Ausschluss von Ghostwriting) als auch der guten wissenschaftlichen Praxis folgend (Ausschluss von erheblichen Zitationsverstößen beziehungsweise Plagiaten) erarbeitet zu haben. Besonders Plagiatsfälle sind in den letzten Jahren zahlreich in die öffentliche Wahrnehmung geraten, aber was unternehmen die deutschen Hochschulen eigentlich gegen den rasant wachsenden Ghostwriting-Markt für akademische Qualifikationsarbeiten, bei denen Studierende die Arbeitslast – gegen Bezahlung – an eine Ghostwriting-Agentur abgeben, welche die Erstellung der Studienleistung dann als Dienstleistung besorgt?

Konkret drängen sich hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings folgende Fragen auf:
1. Ist an der Technischen Universität Ilmenau das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft?
2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die Technischen Universität Ilmenau bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen?
3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen?
4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der Technischen Universität Ilmenau sanktioniert werden?
5. Sind an der Technischen Universität Ilmenau bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Florian Zach
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Studieren…
An Technische Universität Ilmenau Details
Von
Florian Zach
Betreff
Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der Technischen Universität Ilmenau [#214301]
Datum
4. März 2021 19:25
An
Technische Universität Ilmenau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studierende sind den Prüfungsordnungen der Hochschulen entsprechend verpflichtet, ihren schriftlichen Leistungs- und Qualifikationsnachweisen eine ehrenwörtliche Erklärung, manchmal auch eine Versicherung an Eides statt, anzufügen. Dabei müssen die Studierenden im Rahmen ebendieser Erklärung stets die Selbstständigkeit der zur Korrektur und Benotung eingereichten Qualifikationsleistung, aber auch das regelkonforme, gute wissenschaftliche Arbeiten garantieren. – Die Prüfungskandidat*innen sichern damit zu, die Leistung eigenständig (Ausschluss von Ghostwriting) als auch der guten wissenschaftlichen Praxis folgend (Ausschluss von erheblichen Zitationsverstößen beziehungsweise Plagiaten) erarbeitet zu haben. Besonders Plagiatsfälle sind in den letzten Jahren zahlreich in die öffentliche Wahrnehmung geraten, aber was unternehmen die deutschen Hochschulen eigentlich gegen den rasant wachsenden Ghostwriting-Markt für akademische Qualifikationsarbeiten, bei denen Studierende die Arbeitslast – gegen Bezahlung – an eine Ghostwriting-Agentur abgeben, welche die Erstellung der Studienleistung dann als Dienstleistung besorgt? Konkret drängen sich hinsichtlich des Wissenschafts-Ghostwritings folgende Fragen auf: 1. Ist an der Technischen Universität Ilmenau das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft? 2. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die Technischen Universität Ilmenau bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen? 3. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen? 4. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der Technischen Universität Ilmenau sanktioniert werden? 5. Sind an der Technischen Universität Ilmenau bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Zach Anfragenr: 214301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214301/ Postanschrift Florian Zach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Zach

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Technische Universität Ilmenau
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Zach, Sie hatten uns auf Grundlage des ThürTG u.a. um die Beantwortung folgender …
Von
Technische Universität Ilmenau
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
9. März 2021 16:35
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Zach, Sie hatten uns auf Grundlage des ThürTG u.a. um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Ist an der Technischen Universität Ilmenau das akademische Ghostwriting als Täuschung des Hochschulbetriebes grundsätzlich ein Debatten-Thema; etwa in den Gremien, der Hochschulleitung sowie der Studierendenschaft? Angesichts des Ausbaus der Distanz-Lehre, bedingt durch die Pandemie, wird u.a. das Thema der eigenständigen wissenschaftlichen Leistung versus des Ghostwritings sehr intensiv debattiert, etwa im Senat, im Senatsausschuss für Studium und Lehre, in den Fakultäten etc. 1. Welche Konzepte und Maßnahmen hält die Technischen Universität Ilmenau bereit, um dem Wissenschafts-Ghostwriting vorzubeugen? Vorbeugend ist eine intensive Betreuung der Studierenden wichtig - dadurch ist das individuelle Leistungsniveau und ggf. die Wahrscheinlichkeit eines Ghostwritings besser einschätzbar. Studierenden werden außerdem durch die Fakultäten und Fachgebiete Schulungen zum wissenschaftlichen Arbeiten angeboten, in Verbindung mit universitätsweiten Richtlinien zu guter wissenschaftlicher Praxis (https://www.tu-ilmenau.de/forschung/gute-wissenschaftliche-praxis/). Die Universität legt Wert darauf, Themenstellungen zu entwickeln, die originär sind und daher Ghostwriting zumindest erschweren. 1. Gibt es für die Studierenden und das Kollegium entsprechend thematische Handreichungen? Studierenden werden auf Fakultäts- und Fachgebietsebene begleitende Handreichungen zum wissenschaftlichen Arbeiten an die Hand gegeben, zum Beispiel aus den Angeboten einer "Schreibwerkstatt" heraus. Des Weiteren halten mehrere Fachgebiete individuelle Richtlinien zum wissenschaftlichen Arbeiten vor. In einigen Studiengängen sollen solche Kurse zukünftig verpflichtender Bestandteil des Curriculums werden. 1. Wie würden Fälle akademischen Ghostwritings an der Technischen Universität Ilmenau sanktioniert werden? Sofern der Tatbestand des Ghostwritings nachgewiesen werden kann, regelt z.B. die Prüfungs- und Studienordnung - Allgemeine Bestimmungen - in § 22, dass bei Täuschung die entsprechende Leistung mit einer 5,0 ("nicht ausreichend") zu bewerten ist. Die Promotionsordnung (§ 14) sowie die Habilitationsordnung (§ 17) sehen für unlauteres Handeln im Rahmen von Dissertations- und Habilitationsverfahren analoge Sanktionen vor (Entzug des Titels). 1. Sind an der Technischen Universität Ilmenau bereits Fälle akademischen Ghostwritings publik geworden? Wenn ja: Wie hat die Hochschule davon erfahren und welche konkreten Sanktionen wurden verhängt? Mir persönlich sind keine Fälle bekannt, in denen akademisches Ghostwriting nachgewiesen werden konnte. Grundsätzlich regeln die besagte Prüfungs- und Studienordnung sowie die Promotions- und die Habilitationsordnung der TU Ilmenau entsprechende Sanktionen. Mit freundlichen Grüßen