Umlaufsperre am Eingang des Hardtbergbads zum Fahrradparkplatz

Begründung für die Anordnung einer Umlaufsperre vor dem Hardtbergbad.

Begründung:

Direkt vor dem Hardtbergbad befindet sich zwischen dem Eingang zum Schwimmbad und dem Fahrradparkplatz eine enge Umlaufsperre. Der Zugang zum Vorplatz des Eingangs ist damit neben MIV auch für Fahrradanhänger, Lastenräder, Liegeräder, RollstuhlfahrerInnen und breitere Kinderwagen gesperrt.

Ein Poller zur Sperrung für den MIV würde meines Erachtens hier reichen. Auch der Radentscheid Bonn (siehe hier: https://twitter.com/radentscheid_bn/status/1564934021041164289?s=20&t=qCe8YyknHpVXVA1HGAO9lg) hält eine Umlaufsperre an dieser Stelle für unnötig.

Gleichzeitig ist die Sperre für FußgängerInnen mit Fahrradanhänger mit Badesachen und Kind nur mit größerem Umweg zu umfahren. Als Familienvater muss ich mein Kind daher entweder alleine im Anhänger vor dem Bad stehen lassen und das Fahrrad über die Umlaufsperre heben oder mir eine zweite Person suchen, die mit mir den Kinderanhänger inklusive Badesachen über die Umlaufsperre hebt. AutofahrerInnen können Kinderwägen ohne Probleme zum Haupteingang schieben, da auf der Seite der Autoparkplatzes ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umlaufsperre am Eingang des Hardtbergbads zum Fahrradparkplatz [#258196]
Datum
1. September 2022 19:27
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung für die Anordnung einer Umlaufsperre vor dem Hardtbergbad. Begründung: Direkt vor dem Hardtbergbad befindet sich zwischen dem Eingang zum Schwimmbad und dem Fahrradparkplatz eine enge Umlaufsperre. Der Zugang zum Vorplatz des Eingangs ist damit neben MIV auch für Fahrradanhänger, Lastenräder, Liegeräder, RollstuhlfahrerInnen und breitere Kinderwagen gesperrt. Ein Poller zur Sperrung für den MIV würde meines Erachtens hier reichen. Auch der Radentscheid Bonn (siehe hier: https://twitter.com/radentscheid_bn/status/1564934021041164289?s=20&t=qCe8YyknHpVXVA1HGAO9lg) hält eine Umlaufsperre an dieser Stelle für unnötig. Gleichzeitig ist die Sperre für FußgängerInnen mit Fahrradanhänger mit Badesachen und Kind nur mit größerem Umweg zu umfahren. Als Familienvater muss ich mein Kind daher entweder alleine im Anhänger vor dem Bad stehen lassen und das Fahrrad über die Umlaufsperre heben oder mir eine zweite Person suchen, die mit mir den Kinderanhänger inklusive Badesachen über die Umlaufsperre hebt. AutofahrerInnen können Kinderwägen ohne Probleme zum Haupteingang schieben, da auf der Seite der Autoparkplatzes ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258196/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.09.2022, für deren Bearbeitung ich z…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
WG: Eingangsbestätigung - Umlaufsperre am Eingang des Hardtbergbads zum Fahrradparkplatz [#258196]
Datum
2. September 2022 09:42
Status
Warte auf Antwort
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5,2 KB
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20,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.09.2022, für deren Bearbeitung ich zuständig bin und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie um Übersendung der Begründung für die Anordnung der Umlaufsperre vor dem Hardtbergbad bitten. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa öffentliche Belange, der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen. Ich habe mich wegen der beantragten Informationen bereits an die zuständige Fachdienststelle gewandt. Nachdem ich von dort entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen. Der Umstand, dass Sie die Information veröffentlichen wollen, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 01.09.2022, mit der Sie um Mitteilu…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Umlaufsperre am Eingang des Hardtbergbads zum Fahrradparkplatz [#258196]
Datum
21. September 2022 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,2 KB
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20,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 01.09.2022, mit der Sie um Mitteilung der Begründung für die Anordnung einer Umlaufsperre vor dem Hardtbergbad baten. Die Anordnung wurde zwischenzeitlich überprüft und die Umlaufsperre wird in Kürze entfernt. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die positive Nachricht und mein herzlicher Dank an Sie und die Mita…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umlaufsperre am Eingang des Hardtbergbads zum Fahrradparkplatz [#258196]
Datum
21. September 2022 10:24
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die positive Nachricht und mein herzlicher Dank an Sie und die Mitarbeiterinnen der Stadt Bonn und Ihr Engagement für eine fahrrad- und familienfreundliche Kommune! Das wird den Schwimmbadbesuch mit meinem Sohn sichtlich erleichtern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258196/