Umleitungspläne für Radfahrende

Ich bitte um Zusendung oder Veröffentlichung der Umleitungspläne der Kölner Weihnachtsmärkte im Bezirk Innenstadt. Ebenso bitte ich um Zusendung der Umleitungspläne für weitere Veranstaltungen auf den Plätzen der Kölner Innenstadt, wie z.B. den Wochenmarkt auf dem Rudolfplatz, das Kölner Weinfest, Karneval oder den CSD. Hintergrund ist, dass Radfahrende durch diese Veranstaltungen in besonderem Maße betroffen sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umleitungspläne für Radfahrende [#174490]
Datum
19. Januar 2020 15:21
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung oder Veröffentlichung der Umleitungspläne der Kölner Weihnachtsmärkte im Bezirk Innenstadt. Ebenso bitte ich um Zusendung der Umleitungspläne für weitere Veranstaltungen auf den Plätzen der Kölner Innenstadt, wie z.B. den Wochenmarkt auf dem Rudolfplatz, das Kölner Weinfest, Karneval oder den CSD. Hintergrund ist, dass Radfahrende durch diese Veranstaltungen in besonderem Maße betroffen sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174490 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. Januar 2020 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in die beigefügte Anfrage von Herrn Antragsteller/in liegt nicht in unserer Zuständigke…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: Umleitungspläne für Radfahrende [#174490]
Datum
20. Januar 2020 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die beigefügte Anfrage von Herrn Antragsteller/in liegt nicht in unserer Zuständigkeit. Veranstaltungen auf den Plätzen der Kölner Innenstadt, wie z.B. den Wochenmarkt auf dem Rudolfplatz, das Kölner Weinfest, Karneval oder den CSD werden nicht von unserem Amt genehmigt. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die regelmäßigen und ausgeschilderten Umleitungsstrecken a…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: WG: Umleitungspläne für Radfahrende [#174490]
Datum
28. Januar 2020 13:22
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
UmleitungsstreckenFahrrad.xlsx
9,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die regelmäßigen und ausgeschilderten Umleitungsstrecken aufgrund von Weihnachtsmärkten und der Kirmes in Deutz. Bei anderen Großveranstaltungen gibt es keine gesonderten Umleitungsstrecken. Sofern hier Flächen für den Verkehr gesperrt werden, gelten diese für alle Verkehrsteilnehmer. Diese Maßnahmen werden im Vorfeld im Verkehrskalender der Stadt Köln bekanntgegeben. Ob für künftige einzelne Veranstaltungen Umleitungen erforderlich werden, kann ich natürlich in Unkenntnis eventueller Anträge nicht beantworten. Hinsichtlich der Frage, ob es Umleitungen zu Wochenmärkten gibt, habe ich mir erlaubt, Ihre Anfrage an die Marktverwaltung weiterzuleiten. Sollte es diesbezüglich Umleitungen geben, werden die Kollegen Ihnen dies mitteilen. Mit freundlichen Grüßen