Umrüstung von Gas- und7Oder Ölheizungen auf Wärmepumpen

Wärmepumpen sind angeblich ("nur") dreimal so teuer wie derzeit Öl- oder Gasheizungen.
Ist es dafür notwendig die Zentralheizungskörper durch Niedertemperatur-Fussbodenheizungen zu ersetzen?
> Falls ja wie hoch wären, seriös geschätzt, die zusätzlichen Kosten in einen EF-Reihenhaus geschätzt?
> Die Regierung argumentiert für "heizen mit Strom" u. a. damit, dass Öl und Gas künftig deutlich teurer werden - das ist plausibel, ist es dann glaubwürdig zu behaupten, dass der Strom für Wärmepumpenbeheizung nicht gleichermaßen teurer wird.
> Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir im vorgegebenen Zeitrahmen (grundlastsicher) für Haushalte, Kommunen und Industrie genügend eigene regenerative Energie haben und in Dunkelflauten nicht Atom- oder Kohlestrom importieren müssen?
> Wieviel Tonnen radioaktiven Müll haben dt. AKWs seit den 60er Jahren erzeugt?
>> Wieviele Tonnen würden beim Weiterbetrieb zusätzlich anfallen, wenn sie laufen müssten bis wir ohne Importe "schmutzigen" Kohle-, teuren Gas- und "gefährlichen" AKW-Stroms auch bei Dunkelflaute grundlastsicher versorgt werden können?
> ein gängiges Argument ist: "AKWs sind NICHT versicherbar" !
- Wäre denn der Rückgang des dt. BIP, wegen der hohen Energiekosten (schon jetzt die höchsten in Europa) vorhersehbaren Industrieabwanderung, versicherbar?
- Wäre diese Entwicklung nicht auch eine volkswirtschaftlich irreparabel nachhaltige "Hochrisikoentscheidung"?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
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Leopold Mayer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wärmepumpen sind angeblich ("nur…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Umrüstung von Gas- und7Oder Ölheizungen auf Wärmepumpen [#277021]
Datum
23. April 2023 13:55
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wärmepumpen sind angeblich ("nur") dreimal so teuer wie derzeit Öl- oder Gasheizungen. Ist es dafür notwendig die Zentralheizungskörper durch Niedertemperatur-Fussbodenheizungen zu ersetzen? > Falls ja wie hoch wären, seriös geschätzt, die zusätzlichen Kosten in einen EF-Reihenhaus geschätzt? > Die Regierung argumentiert für "heizen mit Strom" u. a. damit, dass Öl und Gas künftig deutlich teurer werden - das ist plausibel, ist es dann glaubwürdig zu behaupten, dass der Strom für Wärmepumpenbeheizung nicht gleichermaßen teurer wird. > Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir im vorgegebenen Zeitrahmen (grundlastsicher) für Haushalte, Kommunen und Industrie genügend eigene regenerative Energie haben und in Dunkelflauten nicht Atom- oder Kohlestrom importieren müssen? > Wieviel Tonnen radioaktiven Müll haben dt. AKWs seit den 60er Jahren erzeugt? >> Wieviele Tonnen würden beim Weiterbetrieb zusätzlich anfallen, wenn sie laufen müssten bis wir ohne Importe "schmutzigen" Kohle-, teuren Gas- und "gefährlichen" AKW-Stroms auch bei Dunkelflaute grundlastsicher versorgt werden können? > ein gängiges Argument ist: "AKWs sind NICHT versicherbar" ! - Wäre denn der Rückgang des dt. BIP, wegen der hohen Energiekosten (schon jetzt die höchsten in Europa) vorhersehbaren Industrieabwanderung, versicherbar? - Wäre diese Entwicklung nicht auch eine volkswirtschaftlich irreparabel nachhaltige "Hochrisikoentscheidung"?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 277021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277021/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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