Umsatzsteuererstattung Niederlande/Deutschland für Privatkäufe?

Anfrage an: Hauptzollamt Aachen

Wie bzw. wo kann ich die Erstattung der Differenz zwischen der Deutschen und Niederländischen Umsatzsteuer als Privatmann beantragen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie bzw. wo kann ic…
An Hauptzollamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsatzsteuererstattung Niederlande/Deutschland für Privatkäufe? [#170721]
Datum
20. November 2019 10:32
An
Hauptzollamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie bzw. wo kann ich die Erstattung der Differenz zwischen der Deutschen und Niederländischen Umsatzsteuer als Privatmann beantragen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Aachen
Hauptzollamt Aachen O 1004 B - IFG 162/19 - A 2001 Bezug: Ihre Anfrage nach dem IFG über den Webservice fragden…
Von
Hauptzollamt Aachen
Betreff
AW: Umsatzsteuererstattung Niederlande/Deutschland für Privatkäufe? [#170721]
Datum
20. November 2019 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Aachen O 1004 B - IFG 162/19 - A 2001 Bezug: Ihre Anfrage nach dem IFG über den Webservice fragdenstaat.de vom 20. November 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der fachlichen Zuständigkeit bitte ich Ihre Anfrage an das für Sie zuständige Finanzamt zu richten. Auf der Homepage der Finanzverwaltung NRW finden Sie alle notwendigen Kontaktdaten. Für den Zugang zu amtlichen Informationen werden grundsätzlich Gebühren und Auslagen nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) erhoben. Von einer Gebührenerhebung habe ich jedoch in diesem Fall abgesehen. Die Informationen zum Datenschutz - insbesondere zu den Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung - werden Ihnen im Internetauftritt der Zoll-verwaltung unter www.zoll.de oder bei Bedarf in jeder Zolldienststelle bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hauptzollamt Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in Personen, deren Wohnsitz außerhalb der EU liegt und die in der EU gekaufte Waren inn…
Von
Hauptzollamt Aachen
Betreff
AW: Umsatzsteuererstattung Niederlande/Deutschland für Privatkäufe? [#170721]
Datum
21. November 2019 07:39
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Personen, deren Wohnsitz außerhalb der EU liegt und die in der EU gekaufte Waren innerhalb von 3 Monaten aus der EU ausführen, haben Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer. Aufgrund Ihrer Adressangabe gehe ich davon aus, dass Ihr Wohnsitz in der EU (Deutschland) liegt. In diesem Fall zahlen Sie beim Einkauf in einem anderen EU-Land die dortige Mehrwertsteuer, ein Erstattungsanspruch besteht nicht. Eine Ausnahme besteht für den Kauf eines Kfz; in diesem Fall wird die MWSt in dem Land erhoben, in dem das Auto zugelassen wird. Es entsteht ein Erstattungsanspruch, sofern bereits beim Kauf des Kfz im Herkunftsland MWSt gezahlt wurde. Sofern Sie weitere Fragen haben können Sie gern unter Schilderung des konkreten Sachverhalts auf mich zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen