Umsatzsteuersatz 16% 19 % Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für gewerbliche Mietverhätnisse für das Kalenderjahr 2019
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
Wir haben eine Vielzahl von Immobilien (Hallen und Büroimmobilien). Für die Mieter erstellen wir wie vertraglich vereinbart jährlich Nebenkostenabrechnungen für das vorhergehende Kalenderjahr. Frage: Kann für das Abrechnungsjahr 2020 (Abrechnung 01.01.-31.12.2020) nur eine Abrechnung erstellt werden und ist dann insgesamt ein Steuersatz von 16 % auszuweisen (Ende Leistungszentrum 31.12.2020), oder sind 2 Nebenkostenabrechnungen (1.HJ 19 %; 2. HJ 16 %) zu erstellen?
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Januar 2021
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20. Februar 2021
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