Antrag nach dem LTranspG, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welchen „Ermessensspielraum“ haben Polizeibeamtinnen und -beamte im Hinblick auf eine Umsetzmaßnahme bei einer bestehenden Gefährdung, wie z.B. einem zugeparkten Radweg?
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- Gab es in Worms Fälle, bei denen Polizeibeamtinnen und -beamte persönlich für die Kosten einer durchgeführten und anschließend gerichtlich für unverhältnismäßig erklärten Umsetzmaßnahme aufkommen mussten, wie es gerüchteweise unter Polizeibeamtinnen und -beamten heißt?
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- Gab es in Worms Fälle, bei denen die Polizeidirektion für die Kosten einer durchgeführten und anschließend gerichtlich für unverhältnismäßig erklärten Umsetzmaßnahme aufkommen mussten, wie es gerüchteweise unter Polizeibeamtinnen und -beamten heißt?
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- Wie bewertet die Polizeidirektion, die regelmäßig seitens Polizeibeamtinnen und -beamten getätigte Aussage, dass man verpflichtet sei, vor Ort nach dem Halter/Fahrer des Fahrzeugs zu suchen oder man versuchen muss, telefonisch jemanden zu erreichen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
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Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
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Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 276043
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