Umsetzung Borchert-Kommission/ ZKL

Informationen über die konkrete Umsetzung der Beschlüsse der sog. Borchert-Kommission sowie der Zukunftskommission Landwirtschaft der letzten 2 Jahre.

Korrespondenzen dazu mit anderen Ministerien, v.a. Finanzministerium.

Bisherige Ergebnisse: wie Entwürfe von Förderrichtlinien u.ä.

Tagesordnungspunkte, ggf. Anwesenheitslisten zu Treffen für die konkrete Umsetzung.

Hintergrund: Bundesminister Özdemir veröffentlichten auf X die Aussage: "Seit 2 Jahren arbeiten wir im @bmel an der Umsetzung der Vorschläge der #Borchert-Kommission und der ZKL.

Antwort verspätet

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  • Datum
    17. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die konkrete Umset…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung Borchert-Kommission/ ZKL [#297536]
Datum
17. Januar 2024 14:11
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die konkrete Umsetzung der Beschlüsse der sog. Borchert-Kommission sowie der Zukunftskommission Landwirtschaft der letzten 2 Jahre. Korrespondenzen dazu mit anderen Ministerien, v.a. Finanzministerium. Bisherige Ergebnisse: wie Entwürfe von Förderrichtlinien u.ä. Tagesordnungspunkte, ggf. Anwesenheitslisten zu Treffen für die konkrete Umsetzung. Hintergrund: Bundesminister Özdemir veröffentlichten auf X die Aussage: "Seit 2 Jahren arbeiten wir im @bmel an der Umsetzung der Vorschläge der #Borchert-Kommission und der ZKL.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297536/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 17.01.2024 beim Bundesministe…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung: Umsetzung Borchert-Kommission/ ZKL [#297536]
Datum
17. Januar 2024 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 17.01.2024 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 17.01.2024 beantragen Sie auf Grundlage des IFG Informatio…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Umsetzung Borchert-Kommission/ ZKL [#297536]
Datum
29. Januar 2024 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 17.01.2024 beantragen Sie auf Grundlage des IFG Informationen über die Umsetzung der Beschlüsse der Borchert-Kommission sowie der Zukunftskommission Landwirtschaft der letzten zwei Jahre. Zum weiteren Verfahren möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Herausgabe von Abschriften ist bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand gemäß Teil A Nr. 2.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Derzeit wird mit Gebühren von 500 Euro gerechnet. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung im Sinne des § 2 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) geprüft werden kann. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie bis zum 12.02.2024 1. um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten bzw. ggf. auf ein bestimmtes Informationsbegehren eingrenzen möchten sowie 2. um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen