Umsetzung de EU-Richtlinie 2001/2018 (RED II)

Bitte informieren Sie mich über den Stand der Umsetzung der o.g. Richtlinie in nationales Recht in Deutschland.
Die Umsetzung hätte bis Mitte 2021 erfolgen müssen; dies ist offensichtlich nicht passiert.
Insbesondere die Planung für Deutschland bezüglich der dort beschriebenen
(Bürger-) bzw. Erneuerbaren Energiegemeinschaften (BEG bzw EEG) interessiert mich sehr.

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  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
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Olaf Grundmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte informieren Sie mich über den S…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Olaf Grundmann
Betreff
Umsetzung de EU-Richtlinie 2001/2018 (RED II) [#294876]
Datum
14. Dezember 2023 11:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte informieren Sie mich über den Stand der Umsetzung der o.g. Richtlinie in nationales Recht in Deutschland. Die Umsetzung hätte bis Mitte 2021 erfolgen müssen; dies ist offensichtlich nicht passiert. Insbesondere die Planung für Deutschland bezüglich der dort beschriebenen (Bürger-) bzw. Erneuerbaren Energiegemeinschaften (BEG bzw EEG) interessiert mich sehr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olaf Grundmann Anfragenr: 294876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294876/ Postanschrift Olaf Grundmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Grundmann

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