Umsetzung der elektronischen Abstimmung in der Lübecker Bürgerschaft

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Guten Tag,

Bezugnehmend auf §24 (3) der Geschäftsordnung für die Lübecker Bürgerschaft, in dem steht, dass auch bei elektronischen Abstimmungen sicherzustellen ist, "dass das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Mitgliedes der Lübecker Bürgerschaft offen erkennbar ist," bitte ich um Zusendung der Unterlagen zur Umsetzung der elektronischen Abstimmung in der Lübecker Bürgerschaft. Dabei geht es mir um die Frage, wie die Auswahl der eingesetzten Software zustandekommen ist und dabei die Beachtung des genannten Paragraphen überprüft wurde.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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Juri Elias von Drigalski
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, Bezugnehmend auf §24 (3) der Geschäftsordnung für die Lübecker Bürgerscha…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Juri Elias von Drigalski
Betreff
Umsetzung der elektronischen Abstimmung in der Lübecker Bürgerschaft [#279566]
Datum
22. Mai 2023 23:16
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, Bezugnehmend auf §24 (3) der Geschäftsordnung für die Lübecker Bürgerschaft, in dem steht, dass auch bei elektronischen Abstimmungen sicherzustellen ist, "dass das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Mitgliedes der Lübecker Bürgerschaft offen erkennbar ist," bitte ich um Zusendung der Unterlagen zur Umsetzung der elektronischen Abstimmung in der Lübecker Bürgerschaft. Dabei geht es mir um die Frage, wie die Auswahl der eingesetzten Software zustandekommen ist und dabei die Beachtung des genannten Paragraphen überprüft wurde. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Juri Elias von Drigalski Anfragenr: 279566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279566/ Postanschrift Juri Elias von Drigalski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hansestadt Lübeck
Sehr geehrter Herr von Drigalski, Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein …
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Umsetzung der elektronischen Abstimmung in der Lübecker Bürgerschaft [#279566]
Datum
24. Mai 2023 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Drigalski, Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 22.05.2023, Ihnen Zugang zu Informationen zur Umsetzung der elektronischen Abstimmung in der Lübecker Bürgerschaft zu gewähren, habe ich erhalten. Nach Prüfung Ihre Antrages werde ich unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Bis dahin bitte ich noch etwas um Geduld und verbleibe mit freundlichen Grüßen