Umsetzung der elektronischen Abstimmung in der Lübecker Bürgerschaft
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Guten Tag,
Bezugnehmend auf §24 (3) der Geschäftsordnung für die Lübecker Bürgerschaft, in dem steht, dass auch bei elektronischen Abstimmungen sicherzustellen ist, "dass das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Mitgliedes der Lübecker Bürgerschaft offen erkennbar ist," bitte ich um Zusendung der Unterlagen zur Umsetzung der elektronischen Abstimmung in der Lübecker Bürgerschaft. Dabei geht es mir um die Frage, wie die Auswahl der eingesetzten Software zustandekommen ist und dabei die Beachtung des genannten Paragraphen überprüft wurde.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. Mai 2023
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27. Juni 2023
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